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EGVP Elektronische Gerichts- und Verwaltungs-Postfächer.
Verfahrensbeteiligte (Bürger, Rechtsanwälte, Steuerberater, Behörden)
können seit Dezember 2004 Schriftsätze, Beweismittel und sonstige Dokumente über
eine gesicherte Verbindung verschlüsselt in ein elektronisches Postfach des
Empfängergerichts einlegen. Für den elektronischen Empfang von Dokumenten lassen
sich dort eigene Postfächer einrichten.