Die Basis dieser Webseite wurde bereits früher im Rahmen des Magazins "t-off"
publiziert. Außerdem sind hier einige neuere Artikel aus Medien zum Thema
E-Smog dokumentiert. Links mit dem Symbol
zeigen auf weiterführende Informationen im Internet, die die Aussage
belegen. xxx = Das folgt demnächst (Platzhalter).
29.12.1997 (khd). Unter Elektro-Smog kurz E-Smog genannt versteht man alle Störeffekte, die von elektrischen Anlagen, insbesondere aber von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (EMF), ausgehen. Seit vielen Jahren wird sehr heftig über die Wirkung solcher elektromagnetischen Felder auf den Menschen gestritten. Eines ist sicher: Auf diesem Gebiet wurde bisher nicht ausreichend und solide geforscht. Die Wissenschaft hat nicht ihre Schularbeiten gemacht.WHO-Großstudien sollen nun den Sachverhalt klären. Die deutsche Elektrosmog- Verordnung von 1996 (26. BImSchVO vom 16.12.1996) müßte entsprechend angepaßt werden. Es wird erwartet, daß die Grenzwerte im Sinne eines vorbeugenden Schutzes abgesenkt werden [Ed-13.12.2003: was bis 2003 nicht geschehen ist, obwohl seit 1998 Rot-Grün regiert].
[21.12.1997: WHO will ein heißes Eisen anpacken]
[00.07.2000: Störfunk fürs Gehirn (c't 14/2000)]
[20.10.2002: Handy-Strahlung regt Leukämie-Zellen an]
| E - S m o g F A Q Weitere Antworten auf oft gestellte Fragen zum Thema Elektro-Smog Recherchiert im Internet und zusammengestellt von Dipl.-Ing. Karl-Heinz Dittberner Berlin |
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30.7.2000 (khd). In der folgenden Tabelle sind die Sende-Leistungen beim Mobilfunk angegeben. Unter Basisstationen versteht man die Mobilfunk-Sender, die verteilt im Stadtgebiet oder anderswo installiert sind.
Sende-Leistungen beim Mobilfunk
Stand: Juli 2000
Quelle: c't 14/2000, Seite 219 + Recherchen.Mobile Netze Basisstationen 1) Handys Anm. D-Netze (GSM-900) P = 5 40 W P = 2 W E-Netze (DCS-1800) P = 0,5 W UMTS-Netze (IMT-2000) 2) 1) Sender in den vielen Funkzellen der konkurrierenden Telco-Netze (D1, D2, E1, E2 usw.).
2) Für die UMTS-Netze müssen bundesweit rund 60.000 neue Antennen aufgestellt werden.
28.12.1999 (khd/t-off). Seit vielen Jahren wird heftig über die Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder (EMF) auch als Elektro-Smog bekannt auf den Menschen gestritten. Tatsache ist, daß auf diesem Gebiet nicht ausreichend und solide geforscht wurde. Und so lagen den Grenzwerten der DIN- Norm VDE 0848 Teil 2 vom Oktober 1991 (Vorläufer der 26. BImSchVO von 1996) fast nur die wirtschaftlichen Interessen der Industrie zugrunde.Inzwischen orientiert man sich auch in Deutschland an den etwas schärferen Richtlinien der Internationalen Strahlenschutz- Kommission für Nicht-Ionisierende Strahlen (ICNIRP). Ob das aber ausreicht, ist derzeit unklar. WHO- Großstudien sollen nun den Sachverhalt klären. Die Elektrosmog- Verordnung von 1996 müßte entsprechend angepaßt werden. Es wird erwartet, daß die Grenzwerte im Sinne eines vorbeugenden Schutzes abgesenkt werden müssen.
[Experten-Anhörung des Deutschen Bundestags im Juli 2001]1.2.2002 (t-off). Im Herbst 2001 konnte sich die Bundesregierung nicht durchringen, der Mobilfunk- Branche schärfere Grenzwerte zu verordnen. Nun soll die Industrie nach dem Willen des Bundeskanzlers Schröder (SPD) das selbst tun: als freiwillige Selbstverpflichtung [Ed-14.12.2003: wohin aber eine solche Selbstverpflichtung der Industrie führen kann, zeigte im November 2003 klar und deutlich der Humana-Skandal. Unmißverständliche und energische staatliche Regulierung ist der Selbstverpflichtung immer vorzuziehen, wie 2003 eine Studie der britischen Regierung zu Fragen des Verbraucherschutzes feststellte
].
11.2.2002 (t-off). Das Bundesamt für Strahlenschutz hat jetzt bei Herstellern die Entwicklung strahlungsärmerer Handys und Sendeanlagen angemahnt. Es gebe derzeit zwar keinen wissenschaftlichen Nachweis von Gesundheitsgefahren bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte, sagte der Präsident des Amts, Wolfram König. Allerdings seien mögliche Risiken und Fragen noch offen. [mehr]
12.12.2003 (khd). Das Bundesamt für Strahlenschutz warnt davor, daß Kinder stärker strahlende Handys (SAR-Wert größer als 0,6 W/kg) benutzen. Zudem wundert sich das fachzuständige Bundesamt darüber, daß bislang die eingegangene Selbstverpflichtung der Handy- Hersteller insofern nicht greift, da diese den SAR-Wert noch immer nicht offen aufs Handy drucken. Die Handy- Hersteller verstecken diese wichtige Verbraucher- Information in viel Text in den Bedienungsanleitungen (Beispiel: NOKIA 3510i auf Seite 66 + 67). Bedienungsanleitungen könne der Kunde aber erst nach dem Kauf lesen, heißt es. [mehr]
Deutsche Immissions-Grenzwerte
Basieren auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutz-
Kommission für Nicht-Ionisierende Strahlen (ICNIRP) 1)
Stand: Juli 1999
Quelle: 26. BImSchVO von 1996 (Elektrosmog-Verordnung). 2)Physikalische Größe GSM-900 DCS-1800 IMT-2000 Anm. 905959 MHz
(D-Netze)17101880 MHz
(E-Netze)19002170 MHz
(UMTS-Netze)Mittlere Leistungsdichte (Intensität, Energieflußdichte) S 4,5 W/m2 10,0 W/m2 Elektrische Feldstärke E 42,6 V/m 59,6 V/m Magnetische Feldstärke H 0,115 A/m 0,160 A/m 1) Von der EU wurden diese ICNIRP-Empfehlungen in der Richtlinie 1999/519/EG umgesetzt.
2) Die 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung stammt vom 16.12.1996. Sie muß novelliert werden.Der Zahlenwert einer physikalischen Feldgröße besagt noch nichts über die Auswirkung der Feld-Immission (Einwirkung des Feldes) auf den menschlichen Organismus. Diese hängt u. a. von der Frequenz, der tatsächlich aufgenommenen Energie der Strahlung, der Dauer der Einwirkung und vermutlich auch noch von deren zeitlichen Verlauf ab. Erst durch die Definition einer biologisch wirksamen Größe (dosimetrische Größe) der spezifischen Energie-Absorptionsrate A (SAR-Wert) kann die Wirkung auf Lebewesen näherungsweise beschrieben werden.
Bei den ICNIRP- Empfehlungen vom April 1998 wird davon ausgegangen, daß eine Feld- Immission von 100 W/m2 bei einer Absorption von A = 4 W/kg in 30 Minuten eine Temperaturerhöhung von 1 Grad C im biologischen Gewebe hervorrufen kann. Da eine Temperaturänderung von 1 Grad C gerade noch gesundheitlich unbedenklich sei, wurde dieses A als Referenzwert für eine Grenzwert- Empfehlung verwendet. Allerdings könnte genaueres Wissen um die wahre Wechselwirkung zwischen ganz schwacher, gepulster Strahlung und der Funktion der Nerven- und Neuronen- Membranen sowie deren Ionen- Kanäle eine völlig andere Basis erfordern. Insofern muß die Wahl eines Referenzwertes, die allein auf dem Kriterium der Temperaturerhöhung beruht, nicht unbedingt auf der sicheren Seite liegen.
Für beruflich exponierte Personen empfiehlt die ICNIRP mit einem Sicherheitsfaktor 10 den Grenzwert A = 0,4 W/kg. Für die allgemeine Bevölkerung wird mit einem zusätzlichen Sicherheitsfaktor 5 ein Grenzwert von A = 0,08 W/kg gefordert. Diese Grenzwert- Empfehlungen basieren nur auf dem oben beschriebenen Wärmekriterium. Andere durch EMF hervorgerufene biologische Effekte wurden nicht berücksichtigt. Fürs Publikum gilt derzeit in Deutschland noch eine Grenzwert- Empfehlung von A = 0,6 W/kg, zugelassen sind sogar Geräte bis A = 2,0 W/kg.
Die SAR-Grenzwerte lassen sich näherungsweise in physikalische Feld-Größen umrechnen, die sich meßtechnisch leichter bestimmen lassen. Die Immissions- Grenzwerte in obiger Tabelle basieren auf dem Grenzwert A = 0,4 W/kg.
Feld-Formeln:
16.5.2001 (t-off). Inzwischen hat das Nova-Institut für politische
und ökologische Innovation in Hürth eine
Liste mit Handy- Strahlungswerten
im Internet veröffentlicht. Vom Sommer 2001 an wollen auch die Handy-
Hersteller die Strahlungswerte angeben, so daß der Kunde sich ein
strahlungsarmes Handy aussuchen kann.
12.12.2003 (khd). Inzwischen veröffentlicht das
Bundesamt für Strahlenschutz
(BfS) regelmäßig im Internet SAR-Werte von aktuell im Handel erhältlichen
Handys. Die Liste der aktuellen SAR-Werte kann über die
BfS-Webseite
www.bfs.de/elektro/hff/oekolabel.html runtergeladen werden.
Zur Anzeigepflicht erläutert Frentzel-Beyme, die Errichtung eines Sendemastes
könne nicht dringlicher sein als die gesundheitliche Überwachung eventueller
Folgen der Inbetriebnahme. Auch sei die Seite der Handy- Nichtbenutzer "so bedenklich
unterbewertet" worden, dass es ein "kultureller Skandal" sei. Dies habe zur jetzigen
Beunruhigung und wachsendem Widerstand beigetragen. Frentzel-Beyme bezweifelt, dass
"allein durch Geheimhaltung oder nächtliche Installationen" berechtigte Zweifel an
der Rechtmäßigkeit ausgeräumt werden könnten.
Dieser Befund ist besorgniserregend und führt in Richtung der bereits vor 5 Jahren
erstmals von Sobels und Theriault beschriebenen erhöhten Risiken für
neurodegenerative Krankheiten (M. Alzheimer, Parkinsonismus). Die Behinderung
epidemiologischer Forschung seit 1990 ist dokumentiert. Die Betreiber haben sich mit
unplausiblen Ausreden vor einer geeigneten Forschung gedrückt. Tierexperimente wurden
ebenfalls auf Betreiben interessierter Kreise nicht gefördert bzw. bei Vorliegen
nicht genehmer Ergebnisse abgebrochen oder fehlerhaft und verzerrend interpretiert. Die
Dokumentation dieser Vorgänge ist erforderlich. Meine Einschätzung ist eher
illusionslos. Da ständig argumentiert wird, man müsse bei geringerer Leistung
(Grenzwert gesenkt) mehr Basisstationen errichten, wird wohl dem Landschaftsschutz kein
Dienst erwiesen mit der Forderung nach geringerer Leistung. Diese ist aber
gesundheitsrelevant. In jeder zivilisierten Nation ist Gefahrenverdacht hinreichender
Grund für Prävention. Somit sind entsprechende richterliche Entscheidungen
Zeichen zivilisierten Denkens.
Wünsche der Kunden und uneingeschränkte Entwicklung des Netzes dürfen keine
Priorität vor gesundheitlicher Vorsorge und Prävention für Nicht-
Teilnehmer haben (s. auch D 15.).
Diese Erkenntnisse des Einflusses auf die Blut-Hirn- Schranke sind für sich allein
ausreichend für eine Bewertung der biologischen Wirkung. Ganz wichtig: Nichtlinearer
Zusammenhang zwischen Feldstärke und Wirkung (s. Originalpublikation).

Von Handys verursachte Strahlenbelastung
11.4.2000 (t-off). In den USA werden jetzt aus Haftungsgründen von
Handy- Herstellern die SAR-Werte der Handys in Watt
pro Kilogramm publiziert.
Strahlen-Immission von Handys
(SAR-Werte)
Stand: Dezember 2001
Quellen: Internet-Recherchen. 4)
Hersteller
Handy-Typ
Spezifische
Absorptionsrate A
(SAR-Wert) 1)Strahlungs-
werte von
Nova 5)Anm.
Nokia
8850
3) ?,?? W/kg
0,22 W/kg
Nokia
7110
0,22 W/kg
0,76 W/kg
Alcatel
OneTouch 511
0,30 W/kg
Ericsson
A1018
0,33 W/kg
Maxon
3204
0,44 W/kg
Siemens
S40
0,48 W/kg
Ericsson
T68
0,48 W/kg
Nokia
8210
0,52 W/kg
0,72 W/kg
Nokia
6510
0,81 W/kg
Nokia
3310
3) ?,?? W/kg
0,75 W/kg
Nokia
3210
3) ?,?? W/kg
0,81 W/kg
Motorola
P7389
3) ?,?? W/kg
0,83 W/kg
Siemens
S35i
3) ?,?? W/kg
0,99 W/kg
Ericsson
T20s
3) ?,?? W/kg
1,07 W/kg
Nokia
6210
3) ?,?? W/kg
1,19 W/kg
2)
Ericsson
T28s
3) ?,?? W/kg
1,27 W/kg
Alcatel
OneTouch Easy db
3) ?,?? W/kg
Ericsson
R320s
3) ?,?? W/kg
Motorola
M3888
3) ?,?? W/kg
Nokia
3330
3) ?,?? W/kg
Nokia
5110
3) ?,?? W/kg
Nokia
6110
3) ?,?? W/kg
Nokia
6150
3) ?,?? W/kg
Nokia
8210
3) ?,?? W/kg
Nokia
8310
3) ?,?? W/kg
Philips
Savvy db
3) ?,?? W/kg
Samsung
SGH-A 300
3) ?,?? W/kg
Siemens
C35i
3) ?,?? W/kg
Siemens
C45
3) ?,?? W/kg
Trium
Astral
3) ?,?? W/kg
Trium
Loop
3) ?,?? W/kg
3) ?,?? W/kg
1) ICNIRP-Empfehlung
des (Ganzkörper-) Grenzwerts fürs Publikum:
A = 0,08 W/kg.
2) Deutscher Prospekt W 9982 vom Mai 2000 enthält keinen SAR-Wert.
3) In der deutschen Werbung wird bislang kein SAR-Wert mitgeteilt.
4) Auch im Dezember 2001 ist es noch schwer, SAR-Werte zu recherchieren.
5) Vom Nova-Institut (Hürth) im Mai 2001 veröffentlichte
Handy-Werte.
Heute im Bundestag Nr. 188 vom 2.7.2001
[ Ed: Der Umweltaausschuß des Deutschen Bundestags hat eine
Experten- Anhörung zu den Gefahren der Mobilfunkstrahlung (E-Smog)
durchgeführt. Zusammengefasst berichtet das Pressezentrum des
Deutschen Bundestags über diese Anhörung, wobei wesentliche
Aussagen von kritischen Wissenschaftlern unberücksichtigt blieben.
Deshalb werden hier einige wichtige Auszüge aus dem Ausschuß-
Protokoll ergänzt. Links wurden redaktionell von t-off zugefügt. ]
Langzeitstudien über Gefahren durch
Mobilfunk-Strahlung fehlen
BERLIN (hib/wol). Zur Bereitschaft von Mobilfunkbetreibern und
Regulierungsbehörden, unabhängige Langfriststudien in Auftrag zu geben oder
erkennbare Effekte in Regelwerke oder Empfehlungen umzusetzen, erklärt Professor
Rainer Frentzel-Beyme vom Bremer Institut für Präventions- forschung und
Sozialmedizin, dies stehe im krassen Gegensatz zu der für Deutschland
zuständigen Behörde, die Effekte bereits vor einer Untersuchung einfach deshalb
ausschloss, weil ein Grenzwert für die Zulässigkeit von
bestimmten Strahlungen existiert.
Prof. Reiner Frentzel-Beyme:
Weit bedenklicher sind die Störungen der Regulation durch das Zwischenhirn und das
limbische System. Diese Verschiebungen zellulärer Elemente im peripheren Blut sind
Indikatoren für die Störungen der zentralnervösen Regulation, da sie
irrtümliche Impulse und verschobene Regulationen widerspiegeln, die ohne Einwirkung
der Felder nicht erfolgt wären. Die russische Forschung hat sich vor 50 Jahren diesen
Phänomen bereits gewidmet und hat die Abhängigkeit von der Gesamtregulation
nachgewiesen. Solche Effekte lassen sich an Zellkulturen und mikrobiologischen
Experimenten, auf die jeweils von der FGF verwiesen wird, nicht ermitteln. Die von
Betreiberseite finanzierten aufwendigen Forschungen berücksichtigen die Bedeutung der
zentralnervösen Funktionen überhaupt nicht.
Prof. Lebrecht von Klitzing (Medizinphysiker, Chemiker, Biologe):
Alarmierend sind die Hinweise, dass einige Kreise der Industrie die wissenschaftlichen
Ergebnisse welche auf potentielle Gesundheitsfolgen hinweisen, ignoriert haben. Sie haben
wiederholt und falsch verbreitet, dass Mobiltelefone für alle Benutzer, inklusive
Kinder sicher sind, und sie haben eine Illusion von verantwortlichem
"ImAugeBehalten" erzeugt, indem sie nach neuen Forschungen rufen und sie
sponsern. Das autonome Nervensystem (EEG, EKG, Mikrozirkulation) reagiert auf gepulste
elektromagnetische Felder im Niedrigdosisbereich. Jede Einflussnahme auf das autonome
Nervensystem bedeutet Stress, der sich u. a. auch auf das Immunsystem auswirkt.
Prof. Käs (Bundeswehr Universität):
Das Ergebnis scheint hervorragend geeignet für niedrigere Grenzwerte zu
plädieren, da die Verhaltensauffälligkeiten bei rund 1 Millionstel
(Leistungsdichte) unserer Grenzwerte aufgetreten sind.
Artikel aus diversen Medien
]Rot-Grün will Forschung zu gesundheitsverträglichem
Mobilfunk
Aus: Heise-Newsticker, Hannover,
17. April 2002, 16.59 Uhr (Mobilfunk).
[Original
BERLIN (wst/c't). Der Forschungsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute den rot-grünen Antrag zur Vorsorgepolitik für gesundheitsverträglichen Mobilfunk beschlossen. Für den Zeitraum zwischen 2002 und 2005 will die Bunderegierung demnach mehr als 20 Millionen Euro für die Mobilfunkforschung zur Verfügung stellen.
Die vorsorgende Mobilfunkforschung setzt zwei Schwerpunkte: Die verstärkte Erforschung gesundheitlicher Auswirkungen des Mobilfunks und technologische Forschung zur Strahlungsminderung. Die Forschung zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen soll von der Industrie mit zusätzlichen Forschungsmitteln in Höhe von 8,5 Millionen Euro unterstützt werden.
Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, alle 2 Jahre einen Bericht der aktuellen Forschungsergebnisse vorzulegen. Im Forschungsbericht soll zudem die Frage erörtert werden, ob die geltenden Grenzwerte der 26. Bundes- Immissionsschutz- Verordnung zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse dem Vorsorgeprinzip genügen.
]Strahlende Handys für Kinder ungeeignet
Aus: Yahoo-News, 12. Dezember 2003, 16.05 Uhr (HighTech). [Original
SALZGITTER (pte). Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weist in einer neuen Broschüre darauf hin, dass drei Viertel der in Deutschland erhältlichen Mobiltelefone für Jugendliche nicht zu empfehlen sind. Der so genannte SAR-Wert, der die Leistung angibt, die beim Telefonieren vom Kopf absorbiert wird, liegt bei diesen Geräten über dem empfohlenen Grenzwert von 0,6 Watt pro Kilogramm.
Heranwachsende reagieren empfindlicher auf elektromagnetische Strahlungen, da sich ihr Nervensystem noch in der Entwicklung befindet und ihre Schädeldecke dünner ist als bei Erwachsenen. Das BfS empfiehlt deshalb, vor dem Kauf eines neuen Gerätes die Broschüre Mobilfunk: Wie funktioniert das eigentlich? gratis zu bestellen oder downzuloaden.
Das BfS führt in regelmäßigen Abständen Erhebungen der SAR-Werte von markenüblichen Handys durch. Die letzte Erhebung vom November 2003 umfasste insgesamt 273 Geräte von 18 verschiedenen Herstellern. Der SAR-Wert der meisten in Deutschland erhältlichen Handys kann auf der Internet- Seite http://www.bfs.de/elektro/hff/oekolabel.html überprüft werden.
Beim Telefonieren mit dem Handy tritt im Kopf eine Absorption hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf, die durch die so genannte spezifische Absorptionsrate (SAR), einem Maß für den auf die Gewebemasse bezogenen Leistungsumsatz (W/kg), quantifiziert wird. Als Grenzwert gilt in Deutschland 0,6 W/kg, eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission, der sich auch der EU-Rat angeschlossen hat.
Ich halte es für nicht nachvollziehbar, dass der SAR-Wert immer noch nicht direkt auf dem Gerät angegeben wird und nur in der Bedienungsanleitung zu finden ist, zeigt sich der Pressesprecher des BfS Dirk Daiber erstaunt. Aufgrund einer möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigung sollte der SAR-Wert deshalb für Eltern ein wichtiger Orientierungspunkt sein, wenn sie ihren Kindern ein neues Handy kaufen.
Studie: Leukämie-Risiko bei Kindern steigt in der Nähe von Hochspannungsleitungen
Aus: Heise-Newsticker, 3. Juni 2005, 17.48 Uhr MESZ (E-Smog). [Original]OXFORD (pmz/c't). Kinder, die in der Nähe von Hochspannungsleitungen aufwachsen, erkranken häufiger an Leukämie als Kinder, deren Zuhause weit von Starkstromleitungen entfernt liegt. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler der Universität Oxford in der Studie "Childhood cancer in relation to distance from high voltage power lines in England and Wales: a case-control study". Die Wissenschaftler hatten dazu die Wohnorte von 29.000 krebskranken Kindern auf der Insel untersucht und festgestellt, dass überdurchschnittlich viele an Leukämie erkrankte Kinder in der Nähe von Überlandleitungen leben.
Kinder, die zum Zeitpunkt ihrer Geburt weniger als 200 Meter von einer Hochspannungsleitung entfernt wohnen, haben demnach ein 70 Prozent höheres Risiko an Leukämie zu erkranken als Kinder, deren Zuhause mehr als 600 Meter davon entfernt liegt. Leben Kinder in einer räumlichen Entfernung von 200 bis 600 Metern zu den Überlandleitungen, ist das Risiko einer Leukämie-Erkrankung gegenüber der weiter entfernt wohnenden Vergleichsguppe laut Studie um 20 Prozent größer.
Die Autoren, die ihre epidemiologischen Erkenntnisse jetzt in der Fachzeitschrift British Medical Journal veröffentlicht haben, weisen allerdings darauf hin, dass es für die statistischen Daten derzeit keine medizinische Begründung gibt. Möglicherweise hätten auch soziale Aspekte bei der Wohnraumsuche zu diesen Trends geführt, weshalb nun weitere Untersuchungen nötig seien. Aufgeschreckte Eltern fordern unterdessen den Staat auf, Schulen und Kindergärten künftig nur noch mit gebührendem Abstand zu Hochspannungsmasten und Überlandleitungen zu bauen.
Schweizer Elektrosmog-Studie ist nun online zugänglich
Aus: Heise-Newsticker, 23. Juni 2006, 15.22 Uhr MESZ (E-Smog) von EKKEHARD JÄNICKE. [Original]ZÜRICH (ssu/c't). Die am 6. Juni 2006 veröffentlichte Schweizer Nachfolgestudie zur niederländischen TNO-Studie, muss nicht mehr wie bisher umständlich per Abo bestellt werden. Die Studie eines Forschungskonsortiums unter der Leitung von Peter Achermann vom Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Universität Zürich steht nun zum Download als PDF-Datei (38 Seiten, 2170 KByte) auf der Website Environmental Health Perspectives (EHP) bereit. Bei EHP handelt es sich um eine öffentlich online zugängliche Medizinzeitschrift unter der Aufsicht des US-National Institute of Environmental Health Sciences.
Die Schweizer Studie hat keine Auswirkungen kurzfristiger UMTS-Mobilfunkstrahlung auf das Wohlbefinden von Menschen festgestellt Die Zürcher Ergebnisse seien hingegen ein wichtiger Hinweis darauf, dass die in der Eidgenossenschaft geltenden Grenzwerte die Bevölkerung nach heutigem Wissensstand ausreichend schützen, meint das Schweizer Bundesamt für Kommunikation BAKOM mögliche Langzeitauswirkungen müssten aber weiterhin im Auge behalten werden.
In den meisten Studien zu kurzfristigen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung vor der Einführung der UMTS-Technologie konnten keine unmittelbaren Effekte auf die Gesundheit oder das Wohlbefinden festgestellt werden. Umso mehr überraschte die im Herbst 2003 in Holland durchgeführte so genannte TNO-Studie. Sie hatte Beeinträchtigungen des Wohlbefindens bereits bei schwacher UMTS-Strahlung, wie sie von Mobilfunkantennen ausgeht, festgestellt und zwar bei nur kurzer Exposition von weniger als einer Stunde.
Um diesen unerwarteten Befund auf eine sicherere Basis zu stellen, unterstützten die Bundesbehörden in der Schweiz die Zürcher Studie zur Überprüfung der holländischen TNO-Studie. Die Befunde aus Holland konnten nicht bestätigt werden. Die Schweizer konnten keine Auswirkungen des 3G-Mobilfunks feststellen weder auf das Wohlbefinden noch auf kognitive Funktionen.
Die Schweiz verfügt im Bereich der nicht-ionisierenden Strahlung (NIS; auch Elektrosmog genannt) über zwei Arten von Grenzwerten: Die so genannten Immissionsgrenzwerte stützen sich auf die wissenschaftlich gesicherten und akzeptierten schädlichen Auswirkungen. Es handelt sich beim heutigen Kenntnisstand ausschließlich um Akutwirkungen. Der Immissionsgrenzwert für UMTS-Strahlung beträgt 61 Volt pro Meter. Da hingegen über Langzeitwirkungen Ungewissheit besteht, hat der Bundesrat (die Schweizerische Bundesregierung) 1999 beim Erlass einer Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) zusätzlich im Sinne der Vorsorge strengere Grenzwerte für diejenigen Orte festgelegt, an denen sich Menschen lange Zeit aufhalten.
Diese so genannten Anlagegrenzwerte stützen sich nicht auf konkrete wissenschaftliche Resultate oder Verdachte, sondern orientieren sich an den technischen Möglichkeiten, um die Langzeitbelastung niedrig zu halten. Für UMTS-Strahlung von Antennen beträgt der Anlagegrenzwert 6 Volt pro Meter. Er ist somit zehnmal strenger als der Immissionsgrenzwert. Vergleichbare Festlegungen gibt es in Deutschand nicht, wie eine kleine Anfrage vom Herbst 2004 im Deutschen Bundestag (Download als PDF-Datei) ergab.
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