Wann und wie kommt die Multimedia-Uni? – Teil 2 khd
Stand:  13.8.2006   (10. Ed.)  –  File: Sci/Misc/Multimedia_Uni2.html




30.12.1998 (khd). Die Möglichkeiten des Internets und der modernen Informations- und Kommunikationstechnik werden Hochschulen und Forschungseinrichtungen sehr stark verändern – vor allem in der Lehre. Den meisten Hochschullehrern ist das heute noch gar nicht bewußt. Denn das Bildungsangebot der Zukunft wird international und per Computer verfügbar sein. Und so müssen sich auch die Universitäten dem (globalen) Wettbewerb stellen.

Auch steht bei konsequenter Nutzung der „Neuen (digitalen) Medien“ ein nicht unerhebliches – noch ungehobenes – Rationalisierungspotential für die Universitäten zur Verfügung. Mag Computer und Internet auch nicht alle Professor ersetzen können, so können sie immerhin die Professoren zweiter oder dritter Wahl überflüssig machen.

Anderenorts sind einige Links zum "Lehren & Lernen" zusammengestellt. Ein 2. Teil existiert derzeit noch nicht. Hier sind ab 1999 dokumentiert und manches kommentiert [Ed:...]:

Inhalt:

Made with Mac


Nobelpreisträger für "Open Access"

Aus:
Heise-Newsticker, 31. August 2004, 16.23 Uhr (Wissenschaft) von RICHARD SIETMANN. [Original]

WASHINGTON (jk/c't). In einem offenen Brief haben sich 25 Nobelpreisträger an den US-Kongress gewandt. Darin unterstützen sie einen vom Haushaltsausschuss des Repräsentantenhauses propagierten Vorschlag. Danach soll das US-Bundesgesundheitsamt (NIH) die Forschungs- Förderung an die Verpflichtung der Zuwendungsempfänger koppeln, die wissenschaftlichen Veröffentlichungen aus den geförderten Arbeiten anschließend auch der Allgemeinheit über die digitale Bibliothek PubMed Central frei zugänglich zu machen.

"Wissenschaft ist das Maß für den Fortschritt der Menschheit", heißt es in dem unter anderem vom Mitentdecker der DNS-Struktur, James Watson, und dem früheren NIH-Direktor Harold Varmus unterzeichneten Schreiben. "Als Wissenschaftler und auch als Steuerzahler wenden wir uns gegen Barrieren, die die Verbreitung mit Steuermitteln geförderter wissenschaftlicher Erkenntnisse behindern, verzögern oder blockieren".

Die "prohibitiv teuren" und bei stagnierenden Bibliotheksetats weiter steigenden Abonnementpreise wissenschaftlicher Zeitschriften – im Durchschnitt 1400 US-Dollar in der Biologie, das Doppelte in der Chemie – verhindere immer mehr, dass Ärzte und medizinisches Personal, Studenten, Forscher, selbst akademische Einrichtungen und Firmen sich über die neuesten, begutachteten Forschungsergebnisse informieren können. Für den Bezug eines einzigen Artikels aus einer Zeitschrift müsse man 30 Dollar und mehr aufbringen. Obwohl sich die Bürger zunehmend über Krankheiten und medizinische Behandlungsmethoden im Internet informieren, "sind die publizierten Resultate der vom NIH geförderten medizinischen Forschung, für die sie bereits gezahlt haben, den Steuerzahlern allzu oft unzugänglich".

Japan, Frankreich und Großbritannien, so die Unterzeichner, wollen bereits ihre digitalen Bibliotheken mit PubMed Central teilen. "Der freie Zugang zur weltweit steuerfinanzierten Forschung rückt in greifbare Nähe und wird einen freieren Fluss medinzinischer Erkenntnisse ermöglichen, der uns in die Lage versetzt, Krankheiten zu heilen und die Lebensbedingungen zu verbessern.".



Schnelles Netz für Europas Forscher

Aus:
Heise-Newsticker, 16. Juni 2005, 9.15 Uhr MESZ (Netzwerke) von MONIKA ERMERT. [Original]

BRÜSSEL (jk/c't). Das Géant-Netz, Europas Hochgeschwindigkeitsforschungsnetz mit IPv6-Adressierbarkeit und Datentransferraten von bis zu 10 Gigabit/s, gilt als Erfolgsgeschichte. Jetzt soll es als Géant2 noch toller werden. Zumindest ein Teil der angeschlossenen 3500 Forschungsinstitute und Unis sollen neue Verbindungen mit Datenraten von 32 Gigabit/s nutzen können. Für immerhin 18 der geplanten 44 Routen soll Dark Fiber angemietet werden, also Backbone- Glasfaserleitungen, die noch ohne aktive Netzwerkinfrastruktur verlegt wurden, beziehungsweise bislang nicht genutzte Fasern in bereits aktivierten Leitungen. Nach Aktivierung dieser Verbindungen stehe deren gesamte Bandbreite dem Forschungsnetz zur Verfügung, betont die EU die Vorteile gegenüber der Anmietung von bereits aktivierter Leitungskapazität bei Carriern, deren Gesamtbandbreite man mit anderen Kunden teilen müsste. So erhalte man durch die Anmietung von Dark Fiber eine vollständige Kontrolle über die Performance und die Kosten.

Insgesamt lässt sich die Europäische Union die Aufrüstung des 34 Länder zusammen bindenden Netzes 93 Millionen Euro bis 2008 kosten. Die beteiligten 30 nationalen Forschungsnetze (National Research and Education Networks, NREN) legen noch etwas mehr drauf bis zum Gesamtetat von 200 Millionen Euro. Rechtzeitig zum Start wurde der Name des bei der Ausschreibung siegreich hervorgegangenen Netzausstatters verkündet, es ist die französische Alcatel, die die angemieteten Dark-Fiber-Leitungen mit aktiven Komponenten ergänzen und in Betrieb nehmen soll.

Das Netz soll noch mehr Kapazität bei der Bewegung großer Datenmengen bis in den Petabyte-Bereich bringen, etwa beim Live-Zugriff auf Radioteleskope wie beim European VLBI Network oder Online-Datensammlungen wie den Biological Collection Access Service for Europe. Auch den mobilen Zugriff auf eigene Ressourcen von jedem Ort innerhalb des Géant-Netzes möchte die EU ermöglichen: Die Forscher sprechen vom europäischen Roaming, das möglichst durch ein Single-Sign-on ergänzt werden soll. Dafür wird im Übrigen auch mit IPv6-Adressen experimentiert.

Eine der Schwierigkeiten ist allerdings nach Angaben der Projektmacher ein "Digital Divide" in der Netzinfrastruktur, der unter anderem von unterschiedlichen Marktpreisen für Dark Fiber herrührt. Nicht überall kann man im Übrigen gleich mit exklusiv angemieteten Verbindungen starten. Zwar laufen für eine Reihe von Ländern wie Polen, Estland, Litauen und Lettland bereits Studien zur Netzinfrastruktur. In Portugal allerdings werde man noch auf absehbare Zeit auf den Anschluss via Spanien angewiesen sein. Die genaue Topologie des Netzes soll laut Dante, der für den operativen Betrieb von Géant und nun auch Géant2 verantwortlichen nicht- kommerziellen Organisation der nationalen Forschungsnetze, in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden. Auch an manchen der 3500 Universitäten und Forschungsnetze muss nachgerüstet werden.

Auf ihr Netz, das im Übrigen an die großen Forschungsnetze in Japan, Kanada, China und den USA angebunden ist, sind die Europäer ziemlich stolz: "Die Zersplitterung US-amerikanischer oder japanischer Forschungsnetze macht es für Forscher dort schwieriger, Ressourcen effektiv zu nutzen und den gesamten Wissenschaftsbetrieb mit Diensten zu versorgen", schreiben die Géant-Experten bei der EU-Kommission in ihrem Memo. "Darum hat Géant einen beachtlichen Vorsprung mit Blick auf technische Kapazitäten und operative Erfahrungen." Die zuständige EU-Kommissarin Vivianne Reding sprach während der Eröffnungsveranstaltung von einem "gigantischen Schritt", der Forschern in Europa ermögliche, "besser und schneller verbunden zu sein als irgendwo anders in der Welt."



Zukunft? Die sparen wir uns

Bildung ist nur noch Ländersache: So verspielt Deutschland die Wissensgesellschaft

Aus:
Der Tagesspiegel, Berlin, 10. November 2005, Seite 8 (Meinung) von ANJA KÜHNE. [Original]

Das Herz der Bildungsnation Deutschland schlägt – in Posemuckel. So will es der Entwurf für die neue Verfassung. Allein von 16 Provinzen, den Bundesländern, nicht mehr auch vom Bund, soll fortan die größte aller Zukunftsaufgaben geschultert werden: die Aufgabe, den Nachwuchs für die Wissensgesellschaft bereitzustellen. Der Bund, der in der Bildung ohnehin nur eingeschränkt agieren konnte, wird noch einmal entmachtet. Die Länder trauen sich zu, die Herausforderungen allein zu stemmen, die heruntergewirtschafteten Schulen und Massenunis wieder flott zu bekommen. Sie wünschen keine „Einmischungen“, sagen sie.

Es ist eine Ironie der Geschichte, dass jetzt eine große Koalition die Bildungskompetenzen für den Bund abschafft, die eine andere große Koalition vor 35 Jahren in die Verfassung geschrieben hat: Angesichts des „Bildungsnotstands“ und des drohenden wirtschaftlichen Niedergangs müsse Bildung zu einem nationalen Thema werden, die Aufgabe übersteige die Kräfte der Länder.

Das ist noch heute wahr. Für die Hochschulen ist es deshalb eine schreckliche Nachricht, dass die Länder wieder allein für den Hochschulbau sorgen sollen. Die ohnehin unterfinanzierten Unis rechnen mit erheblichen Einbußen. Sie kennen ja ihre Länderparlamente. Bestimmt werden Millionen vorbei an den Hochschulen in die Haushaltslöcher oder sonst wohin fließen. Dadurch werden die Unis weiter empfindlich geschwächt. Baufällige Gebäude gibt es auch im Westen genug. Der in den 70er Jahren für die Studentenmassen aus dem Boden gestampfte Beton bröckelt allenthalben. Ganz zu schweigen von dem Platz, der her muss, weil ein neuer „Studentenberg“ auf die Unis zukommt.

Doch die Länder bejubeln den neuen „Wettbewerbsföderalismus“. Wie dieser aussieht? Spitzensportler treten gegen Einbeinige an, das finanzstarke Bayern oder Baden-Württemberg gegen Mecklenburg- Vorpommern oder Sachsen-Anhalt. Die Schere zwischen den Bundesländern wird sich noch vergrößern – auch im Schulwesen, wo ein großes Notprogramm des Bundes wie das für die Ganztagsschulen mit der neuen Verfassung nicht mehr möglich sein wird. So wollten es die Länderfürsten, an der Spitze Hessens Ministerpräsident Roland Koch. Sie ärgern sich darüber, dass der Bund sie mit dem Programm gezwungen hat, Geld für mehr Pädagogen frei zu machen. Koch und seine Anhänger hätten ihre Mittel doch zu gerne für etwas anderes als die Schule ausgegeben.

Will man den Ländern also wirklich das ganze Bildungswesen überlassen? Die Politiker sind über sich selbst erschrocken und haben in letzter Sekunde die Notbremse gezogen: Wenigstens Hochschulsonderprogramme des Bundes soll es weiterhin geben – wenn auch bloß für Sachmittel, nicht für Personal. Der Schaden, der beim Hochschulbau entsteht, wird sich damit kaum kompensieren lassen.



Arbeitgeber fordern ein "deutsches Berkeley"

BDA-Präsident Dieter Hundt rührt die Debatte um Elite-Unis wieder auf / Hochschulen warnen vor der Föderalismusreform

Aus:
Berliner Zeitung, 7. Dezember 2005, Seite ?? (Politik) von Torsten Harmsen (mit jöm). [Original]

BERLIN. "Wir müssen ein ‚deutsches Berkeley‘ schaffen." Diese Forderung erhoben deutsche Arbeitgeber am Dienstag auf einer Tagung über "Elitebildung an staatlichen Hochschulen" in Berlin. "Wir wollen die Diskussion um Elitehochschulen wieder in Gang bringen und die Politik zum aktiven Handeln ermutigen", sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt am Rande der Tagung. Zugleich warnten Vertreter der Hochschulen die Politiker vor einer Föderalismusreform, die die Existenz der Hochschulen gefährden könnte.

Der Vorstoß der Arbeitgeber fällt in eine Zeit, in der der Elite-Wettbewerb von Bund und Ländern erfolgreich anläuft. Bisher bewarben sich Hochschulen bundesweit mit insgesamt rund 300 Projekten um eine Förderung, für die in den nächsten 6 Jahren 1,9 Milliarden Euro zur Verfügung stehen sollen. Doch dieser "Exzellenzwettbewerb" reicht den Arbeitgebern nicht. Dieter Hundt forderte "Elitehochschulen", die die besten Studenten und Forscher auch aus dem Ausland anziehen. Zu einem wirklichen Wettbewerb gehöre, die Unis konsequent zu deregulieren und die staatliche Mittelzuweisung von Leistungen im Wettbewerb abhängig zu machen. Die besten Gestaltungsspielräume biete die privatrechtliche Organisation, so Hundt.

Nikolaus Schweickart, Vorstandschef des Pharma- und Chemiekonzerns Altana AG, nannte als Vorbild der neuen Elite-Kampagne nicht Harvard oder Stanford, sondern die University of California in Berkeley, eine US-Hochschule, die staatlich finanziert sei. Wo eine solche Uni stehen und welches Land sie finanzieren soll, verrieten die Arbeitgebervertreter nicht.

Wohin ihr politischer Vorstoß zielt, machte Schweickart aber klar: Elite setze nicht nur voraus, dass die Hochschulen über Mittel frei verfügten, sich ihre Studenten und Professoren selbst aussuchten, Patente selbst vermarkteten und privates Kapital mobilisierten, sondern auch, dass sich Studiengebühren bundesweit durchsetzten, "auch wenn einige wenige Bundesländer sich noch zieren". Entstaatlichung heißt das Schlagwort.

Den Hochschulen selbst geht es aber vor allem erst einmal darum, dass der Staat seine Verantwortung wahrnimmt. Margret Wintermantel, Vizepräsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), forderte am Rande der Tagung "klare und abgestimmte Zuständigkeiten im föderalen System". Die geplante Föderalismusreform sehe etwa bei den Abschlüsse eine abweichende Gesetzgebung der Länder vor. Diese müsse "in jedem Fall noch einmal diskutiert werden". Wintermantel verlangte auch ein klares Bekenntnis der Länder zur ausreichenden Finanzierung der Hochschulen. Für Sonderlasten müsse es weiterhin Beiträge des Bundes geben. Die Unis wüssten zum Beispiel nicht, wie sie den massiven Anstieg der Studentenzahlen in den nächsten 15 Jahren bewältigen sollten. Dafür forderte die HRK bereits ein Bund-Länder-Sonderprogramm. Zu einem tragfähigen Fundament gehöre auch, dass die Hochschulen wirklich autonom handeln könnten – etwa bei der Erhebung und Verwendung von Studiengebühren. Wintermantel rief die Wirtschaft auf, finanzielle Beiträge zu leisten – durch mehr Stiftungslehrstühle oder Stipendienfonds.

Auf die Frage, was die Wirtschaft plane, um Elite-Hochschulen zu fördern, verwies Dieter Hundt auf bisherige Leistungen. Allein im Jahre 2003 seien 1,1 Milliarden Euro an Drittmitteln über Spenden und Forschungsaufträge aus der Wirtschaft an die Unis geflossen. "Die Tendenz gehe nach oben", sagte Hundt. Ein Elite-Programm aber wurde nicht präsentiert.



F O R S C H U N G S F Ö R D E R U N G

Das geheime Milliardenspiel

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft erhält jährlich Steuergelder in Milliardenhöhe, um Spitzenforschung zu fördern. Die Vergabe basiert auf streng geheimen Gutachten. Doch an den Hochschulen regt sich Widerstand gegen das undurchsichtige Verfahren.

Aus:
Spiegel Online – 17. Januar 2006, 13.55 Uhr MEZ (nur elektronisch publiziert) von HERMANN HORSTKOTTE. [Original]

"Ich bin kein Rechthaber, sondern möchte aus den negativen Gutachten nur fürs nächste Mal lernen", sagt der Siegener Chemieprofessor Harro Lentz. Seine Förderanträge bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), einem privaten Verein der staatlichen Hochschulen, wurden regelmäßig abgelehnt – auf Basis von Gutachten anderer Experten.

Doch Lentz bekommt diese Gutachten nicht zu sehen, auch nicht unter der Voraussetzung, dass die Verfasser ungenannt bleiben. Denn bei der DFG gilt das Gesetz des Schweigens. Alle Versuche, die Forschungsgemeinschaft dazu zu zwingen, ihre Gutachten offen zu legen, sind bisher gescheitert. Am 21. Dezember 2005 entschied das Amtsgerichts Bonn, dass die DFG die Gutachten auch weiterhin unter Verschluss halten darf (Aktenzeichen: 9 C 390/05).

DFG-Präsident Ernst-Ludwig Winnacker erklärte die Gutachtenpraxis gar zur Existenzfrage für seine Organisation: "Die Tätigkeit der DFG steht und fällt mit den Gutachtern und der Zusicherung, dass alle Anträge von ihnen abschließend beurteilt werden." Also durch ein Machtwort ohne nachträgliche Diskussion.

Als ginge es um einen läppischen Zank, legte eine Bonner Amtsrichterin den Streitwert im Verfahren Lentz gegen die DFG auf 100 Euro fest – womit der Kläger seine Sache endgültig verloren hat, denn der weitere Rechtsweg ist ausgeschlossen. In Wirklichkeit ging es in dem Verfahren jedoch um 1,3 Milliarden Euro. Diese Summe bekommt die DFG pro Jahr vom Fiskus, um das Geld an die bundesweit besten Forscher vor allem an den Hochschulen zu verteilen. Die DFG ist damit der größte und mächtigste Forschungssponsor im Lande. Ihr Einfluss war noch nie so bedeutend wie heute, weil persönliche Karrieren in der Forschung und die Zukunft ganzer Institute mehr und mehr von Sponsorengeldern abhängen.

Vereinsstatus schützt vor Nachfragen

Dennoch muss die DFG ihre Entscheidungen nach geltendem Recht nicht begründen, so wie es etwa Behörden bei Bewilligungs- und Ablehnungsbescheiden tun müssen. Denn die Forschungsgemeinschaft ist ein privater Verein und damit juristisch auf einer Stufe mit etwa den Bowlingfreunden Bonn. Deshalb gilt für sie nicht automatisch das Informationsfreiheitsgesetz, das im öffentlichen Bereich und auch an den staatlichen Hochschulen Akteneinsicht garantiert.

Der Kläger Lentz sieht in der Geheimhaltungspraxis der DFG insbesondere "Gefahr des Ideenklaus": Ein Gutachter könne einen Antrag ablehnen und später klammheimlich originelle Ansätze übernehmen. Auch die Gefahr von Interessenkonflikten wird immer wieder als Argument für die Offenlegung der Gutachten genannt. Gutachter, so die Befürchtung, könnten versuchen, mit negativen Beurteilungen missliebige Konkurrenten aus dem Feld zu schlagen.

Das Versteckspiel der DFG empört nicht nur Lentz. Unterstützung erfährt der Chemiker etwa von Michael Hartmer, Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes. Forscher haben sich bei der Standesvertretung der Universitätsprofessoren schon des Öfteren über DFG-Bescheide beklagt. "Ich bin dafür, dass die Gutachten zwar anonym, aber grundsätzlich in voller Länge veröffentlicht werden", sagt Hartmer. "Nur wenn es zum Schutz der Anonymität nötig ist, sollte das veröffentlichte Gutachten mit Auslassungszeichen um einzelne Passagen verkürzt werden können."

Angst vor Revanche der Kollegen

Mehr Offenheit verlangt auch der renommierte Bonner Wirtschaftsprofessor und Politikberater Manfred Neumann, ein seit Jahren gefragter Gutachter der DFG, des Wissenschaftsrates und der Bundesregierung. "Wissenschaft lebt von Begründungspflichten", sagte Neumann im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. "Meine Gutachten für angelsächsische Zeitschriften erscheinen in voller Länge. Ich hätte auch keine Angst, sie mit vollem Namen zu vertreten."

Das sehen viele seiner Kollegen offenbar anders. Vor Gericht, vor dem Bundestag oder für Versicherungen geben Professoren zwar gern und oft Gutachten unter eigenem Namen ab. Auch wenn es um nicht Gleichgestellte wie Doktoranden und Habilitanden geht, kennen sie wenig Scheu.

Steht aber die Arbeit anderer Professoren zur Beurteilung an, bevorzugen die Gutachter die Anonymität. Denn wenn es um das Geld aus dem Gemeinschaftstopf der DFG geht, aus dem nicht alle bedient werden können, gilt offenbar die Alltagsweisheit, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Jedenfalls nicht öffentlich.

Im Ausland wird die Geheimniskrämerei der DFG durchaus kritisch beäugt. Schon 1999 empfahl eine hochrangige internationale Kommission, die im Auftrag von Bund und Ländern die deutschen Forschungsorganisationen durchleuchtete: "Wer Mittel der DFG beantragt, sollte möglichst transparent über die Argumente der Gutachter – vor allem ihre Bedenken – informiert werden." Harald von Kalm, DFG-Direktor für Qualitätssicherung, betont hingegen: "Wenn wir die Gutachten – auch ohne Namennennung – offenlegen würden, wäre nicht sichergestellt, dass alle Anträge mit der gebotenen Objektivität begutachtet werden könnten."

Bundesregierung sieht keinen Änderungsbedarf

Die Sorge begründet er damit, dass der Gutachter sich schon durch stilistische Eigenheiten unter Kennern verraten und Ärger bekommen könnte, was eine ehrliche Beurteilung womöglich erschweren würde. Deshalb verfasst ein Mitarbeiter der DFG-Geschäftsstelle den positiven oder negativen Bescheid an den Antragsteller – nach Lentz' Erfahrungen oft mit nichtssagenden Standardformeln.

Nur der Staat könnte derzeit die Praxis der Geheimgutachten beenden. Als Finanzier der DFG müsste Bundeswissenschaftsministerin Annette Schavan lediglich entscheiden, ihre Kasse nur noch für offen begutachtete Anträge zu öffnen. Doch Schavans Abteilungsleiter Hochschulen, Christoph Ehrenberg, verteidigt die Politik der DFG: "Wir sehen für uns keinen Bedarf, die eingespielten Regeln der wissenschaftlichen Selbstverwaltung zu ändern", sagte er zu SPIEGEL ONLINE.

Das Gutachterproblem wäre weniger groß, wenn die DFG nicht der marktbeherrschende, fast monopolitische Förderer wäre. Auf einer Tagung über "Vertrauen und Kontrolle" gab Winnacker diesbezüglich Überraschendes von sich: "Es darf auf der Förderseite möglichst keinen Monopolisten geben", sagte ausgerechnet der Präsident der DFG. "Auch unter den Gebern muss wie in den USA Wettbewerb herrschen, in dem der eine das Versehen des anderen ausgleichen kann."



E L I T E U N I - P A R A D E

Die glorreichen Zehn

Das Gezerre um deutsche Spitzenunis dauerte Jahre – jetzt steht fest, welche Hochschulen die Nase vorn haben. Die Zehnerliste der Expertenkommission birgt dicke Überraschungen: Einige Favoriten sind aus dem Rennen, dafür ist auch ein großer Außenseiter dabei.

Aus:
Spiegel Online – 20. Januar 2006, 10.59 Uhr MEZ (nur elektronisch publiziert) von JAN FRIEDMANN und JOCHEN LEFFERS. [Original]

BONN. Die ersten Vorentscheidungen im Wettbewerb um deutsche Elite-Universitäten sind gefallen. Am Freitagabend präsentierten die Deutsche Forschungsgemeinschaft und der Wissenschaftsrat in Bonn auf einer gemeinsamen Pressekonferenz die Sieger.

Die Liste der Hochschulen, die für ihre "Zukunftskonzepte zur universitären Spitzenforschung" ausgezeichnet wurden, birgt einige Namen, mit denen kaum jemand gerechnet hätte. Ein detaillierteres Konzept einreichen sollen demnach folgende 10 Universitäten: RWTH Aachen, FU Berlin, Universität Bremen, Universität Heidelberg, Universität Freiburg, Universität Karlsruhe, LMU München, TU München, Universität Tübingen und Universität Würzburg.

Zu den in dieser Runde gescheiterten Favoriten gehören die Humboldt-Universität Berlin sowie die Technischen Universitäten in Darmstadt und Dresden. Auch die Universitäten Mannheim, Konstanz, Bonn, Leipzig, Stuttgart und Erlangen-Nürnberg patzten beim großen Schaulaufen der Kandidaten und sind vorerst aus dem Rennen.

Bei der Förderlinie Graduiertenschulen konnte die RWTH Aachen besonders punkten, bei den Exzellenzclustern die LMU München und die TU München. Nimmt man alle 3 Förderlinien zusammen, sind insgesamt 36 Universitäten aufgefordert, Vollanträge einzureichen. Insgesamt 74 Universitäten hatten sich mit 319 Antragsskizzen für eine der 3 oder für mehrere Förderlinien beworben. Der Bund trägt drei Viertel der künftigen Förderung, die Länder müssen ein Viertel beisteuern.

Belohnung für Aufholrennen

Die Auswahlkommission belohnte offenbar in besonderem Maße die jüngsten Bemühungen von Hochschulen, gegen einen eher schlechten oder mittelmäßigen Ruf anzuarbeiten. Das erklärt beispielsweise die Aufnahme der einst als "rote Uni" geschmähten Universität Bremen, die aber mit ihren Forschungsleistungen und Drittmittelerfolgen auf sich aufmerksam macht, in die Liste. Das Bremer Beispiel soll so die anderen Hochschulen anspornen.

Der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Ernst-Ludwig Winnacker sagt, dass sich die Kommission ihrer "historischen Rolle" durchaus bewusst sei. "Wir sind sehr zuversichtlich, dass der Schwung, den die deutschen Universitäten im letzten halben Jahr entwickelt haben, sie auch mit weiteren kreativen Einfällen in die zweite Runde tragen wird." Im Oktober werden die weiteren Entscheidungen fallen darüber, welche Hochschule tatsächlich Mittel aus dem Elite-Fördertopf bekommt.

"Die Universitäten, die jetzt nicht zum Zug gekommen sind, werden vielleicht enttäuscht sein", sagte Winnacker. "Die Exzellenzinitiative hat eine vorher nicht gekannte Aufbruchstimmung und neuen Schwung in die Universitäten gebracht, das strategische Denken gestärkt und viele neue Ideen geboren."

Der Wettbewerb unterstütze "einen lang ersehnten Paradigmenwechsel im deutschen Hochschulsystem, mit dem wir uns von der Idee der Homogenität verabschieden", sagte der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Max Einhäupl. Insgesamt 27 Hochschulen hatten sich darum beworben, auf die Zehner-Liste zu kommen.

DFG und Wissenschaftsrat ernteten viel Lob aus der Politik. Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) gratulierte den Gewinnern der ersten Runde. "Die Wissenschaft hat entschieden und die besten Konzepte ausgewählt." Die Hochschulen würden nun angespornt, weitere Konzepte zu entwickeln.

Politik will wenig Einfluss gehabt haben

"Das Exzellenzprogramm zeigt, dass Politik auch etwas richtig machen kann", erklärte Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU). "Das Verfahren ist hervorragend gelaufen, nämlich wissenschaftsgestreuert. Wir wollten keinen Einfluss haben, und wir hatten keinen Einfluss." Damit spielte Frankenberg auf eine Debatte aus den vergangenen Wochen an, welche Rolle die Politik bei der Bestimmung der akademischen Leuchttürme in Deutschland einnimmt.

Eine rheinland-pfälzische Universität schaffte es nicht in den Kreis der 10 Universitäten mit Top-Chancen auf Sonderförderung. Das bedauerte Landeswissenschaftsminister Jürgen Zöllner (SPD) und begrüßte dennoch das Verfahren der Exzellenzinitiative: "Dieser auf den ersten Blick etwas komplizierte Ansatz ist der richtige Weg, um Spitzenleistungen in der Forschung in Deutschland zu fördern", so Zöllner.

Kritiker befürchten, dass die Universitäten, die nicht zu den Auserwählten gehören, nun weitere Nachteile befürchten müssen. "Falsch wäre es, wenn die Auswahl von etwa 10 Elite-Unis dazu führt, dass die übrigen Hochschulen in eine Abwärtsspirale von geringerer Reputation und sinkenden Fördermitteln geraten", so Priska Hinz, die bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion.

Die Hochschulen, die jetzt in der engeren Wahl sind, können sich noch keineswegs sicher sein, dass die Millionenzuschüsse sie erreichen werden. Nachdem sie die erste Auswahlhürde genommen haben, sollen sie bis zum 20. April ausformulierte Anträge einreichen. Im Sommer tagen abermals die international besetzten Gutachtergruppen, am 13. Oktober werden ihre Entscheidungen verkündet. Bereits im November 2006 soll dann die Förderung über 5 Jahre beginnen: für etwa 20 Graduiertenschulen, 15 "Exzellenzcluster" sowie die Zukunftskonzepte, für die DFG und Wissenschaftsrat keine konkrete Zahl nennen.

Wer diesmal leer ausgeht, kann auf die nächste Runde im Programm Ezellenzinitiative hoffen. Im zweiten Schritt soll die Zahl der geförderten Konzepte deutlich steigen: rund 40 Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und eine offene Zahl von Zukunftskonzepten. Bewerbungsstart ist ebenfalls im April 2006, entschieden wird allerdings erst im Oktober 2007.



Apple erweitert iTunes-Programm für Universitäten

Aus:
Heise-Newsticker, 26. Januar 2006, 9.47 Uhr MEZ (Lern-Tools). [Original]

CUPERTINO (jk/c't). Apple baut sein Programm aus, um Universitäten in den USA über iTunes die Möglichkeit zu geben, Lehrmaterialien und Vorlesungsmitschnitte an Studenten zu verteilen. Das Programm, iTunes U genannt, startete in einer Testphase unter anderem mit der Stanford University, der Duke University und der University of Michigan. Auch die University of Missouri-Columbia nahm an dem Programm teil; bislang hätten einzelne Studenten bereits Testzugang zu iTunes U. Ab Mitte Mai wolle Apple iTunes U bundesweit bereitstellen, dann bekämen auch alle Studenten Zugang zu dem Programm, heißt es in einer lokalen Tageszeitung.

Die Universitäten bekommen über iTunes U nicht nur mittels ihrer IT-Abteilungen die Möglichkeit, Materialien zu verteilen, auch einzelne Professoren beispielsweise können selbst dafür sorgen, dass die Inhalte ständig aktuell bleiben. Der Zugang ist für die Studenten kostenlos, die Mitglieder benötigen bislang aber eine Identifikation von ihrer Universität. An der Uni Stanford existiert bereits ein für alle geöffneter Zugang. Über die normale iTunes-Oberfläche sind die Inhalte von iTunes U nicht direkt erreichbar, da sie in separaten Bereichen vorgehalten werden – Interessierte müssen immer über die jeweiligen iTunes-Seiten der beteiligten Universitäten zugreifen.



Medienrechtler: "Wissenschaftler haben keine Zukunft im Urheberrecht"

Aus:
Heise-Newsticker, 18. Februar 2006, 13.52 Uhr MEZ (CopyRight) von STEFAN KREMPL. [Original]

BERLIN (jk/c't). Thomas Hoeren, Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Uni Münster, sieht mit der geplanten Stärkung der Verwerterrechte im Rahmen der umstrittenen 2. Stufe der Urheberrechtsreform Forschung und Lehre massiv bedroht. Der Professor stellte am gestrigen Freitag auf der Tagung Shapes of Things to Come – Die Zukunft der Informationsgesellschaft in Berlin anhand einer Reihe von Thesen dar, wieso "Wissenschaftler keine Zukunft im Urheberrecht haben".

Als einen der wichtigsten Gründe für seine Behauptung führte Hoeren aus, dass Forscher "schlichtweg enteignet werden". Verleger und Verwerter könnten den Wissenschaftlern künftig die Rechte entziehen, kritisierte er die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgeschlagene mehr oder weniger automatische Freigabe von Werken durch Verwerter für "zukünftige Nutzungsformen" scharf. Einen Widerspruch könne man zwar noch einlegen. Diese Möglichkeit entfalle aber, "wenn der Verwerter schon mit der Nutzung begonnen hat". Die für die unfreiwillige Rechtenutzung vorgesehene "angemessene Vergütung" sei gleichzeitig in der Praxis wohl zu vernachlässigen, da die Rechteindustrie davon etwa noch die "Selbstkosten" abziehen könne. Hoeren sprach daher angesichts der geplanten Regel von einem "klaren Eingriff ins Verfassungsrecht" und kündigte bei deren Verabschiedung eine Klage in Karlsruhe gegen die Bestimmung an.

Hoeren fürchtet ferner, dass die zeitlich bis 2006 befristete Internet-Klausel fürs Online-Learning in Paragraph 52a des Urheberrechtsgesetzes nicht verlängert wird. Sie besagt, dass Lehrer und Wissenschaftler "kleine Teile" von Werken einem "bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern" oder "von Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung" über ein Intranet "öffentlich zugänglich" machen dürfen. Dieses "Trostpflaster" zum Erstellen virtueller Seminarapparate sei schon heute so verklausuliert, "dass es selbst Juristen nicht verstehen". Da die Verleger trotzdem gegen die Regelung weiter Sturm laufen würden und die besseren Druckmittel in Richtung Politik hätten, wird sie laut Hoeren "wohl kaum mehr verlängert".

Ungemach droht den Wissenschaftlern dem Juristen zufolge auch, "weil wir künftig mit Auskunfts- und Speicherbegehren überschüttet werden". Er erinnerte daran, dass die vom EU-Parlament beschlossenen und auch vom Bundestag abgesegneten Verpflichtungen zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Telefon- und Internetdaten auch die Universitäten trifft. "Wir müssen daher mit enormen Kosten rechnen und eine entsprechende Überwachungsinfrastruktur aufbauen", beklagte Hoeren. Zur Vorratsdatenspeicherung hinzu komme noch das Vorhaben von Zypries, einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Internet- Anbieter zu schaffen. Eine Informationsabfrage etwa zu dynamisch vergebenen IP-Adressen sei dem Gesetzesentwurf nach zwar nur bei einem "gewisses kommerziellen Ausmaß" erforderlich. Hochschulen sieht der Rechtsexperte aber davon betroffen, wenn diese Projekte über Drittmittel finanzieren. Die GEMA habe zudem schon alle Lehranstalten abgemahnt und nicht nur als auskunftspflichtig, sondern auch als Mitstörer bezeichnet. Auch das Schwert der Sperrungsverfügungen schwebe so nach wie vor über den Instituten.

Für Hoeren ist es zudem nur noch eine Frage der Zeit, bis die Verwertungsgesellschaften und damit "die wichtigsten Partner der Universitäten" im Urheberrechtsbereich "wegbrechen". Die EU-Kommission betrachte die Eintreiber und Verteiler von Vergütungspauschalen als "mächtige Monopolgesellschaften". Sie habe daher auf Basis einer ersten Empfehlung im Musiksektor die Linie ausgegeben, dass diese sich umstrukturieren und untereinander in Wettbewerb treten müssten. Hoeren hat keine Zweifel daran, dass der Bereich Online-Musik dabei nur "als Testfall" fungiere und die Kommission letztlich entgegen ihrer offiziellen Ansagen die "Macht der Urheber" brechen und allein die Verwerter stärken wolle.

Die Liste der Hiobsbotschaften, die Hoeren verkündete, gestaltete sich noch lang. Dass das Justizministerium mit dem neuen Anlauf zum so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle eine Kappungsgrenze für die pauschale Urheberrechtsabgabe festsetzen wolle, führt ihm zufolge dazu, dass sich die Schecks der Verwertungsgesellschaften an die von ihnen vertretenen Autoren "auf nur noch 1 Prozent dessen reduzieren, was sie bisher bekommen". Über Versanddienste von Bibliotheken wie Subito würden die Wissenschaftler zudem keine relevanten Kopien mehr erhalten, da diese nur noch in Papierform oder als grafische Datei verschickt werden dürften. Ein kürzlich ergangenes Teilurteil des Landgerichts München, das die Bibliotheken in ihren gegenwärtigen Praktiken mit Ausnahme des Versands von Dateien ins Ausland zunächst bestärkt habe, drohe mit dem 2. Korb so zur Makulatur zu verkommen. Auch bei der von Zypries vorgeschlagenen Ausweitung der Möglichkeit, Kopien von Werken an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung zu stellen, hat Hoeren ein Manko gefunden: Verleger könnten dem mit anders lautenden vertraglichen Regelungen einfach widersprechen.

Volker Grassmuck, Forscher an der Humboldt-Universität zu Berlin und Mitgründer der Initiative Privatkopie.net, beklagte auf der Konferenz einen "Mental Lock-in" bei den Politikern. Diese würden sich allein an dem Mantra festklammern, dass der immer stärkere Schutz geistiger Eigentumsrechte die Innovation fördere. Als Beispiel nannte er etwa die 1. Evaluation zur umstrittenen EU-Datenbankrichtlinie. Darin sei klipp und klar nachgewiesen worden, dass das neue Schutzrecht den Informationsmarkt behindere, und nicht beflügele. Trotzdem habe die Kommission Gründe gefunden, um den eingeschrittenen Irrweg nicht zu verlassen. Ähnlich verhalte es sich beim Festklammern an der "chimärische Technologie" des digitalen Rechtekontrollmanagements (DRM). Grassmuck geht davon aus, dass es erst eine "massive Wissens- und Informationskatastrophe braucht, um die geistige Blockade aufzubrechen".

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten): [Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt].   [Weitere CopyRight/DRM-Links]



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      Zum Teil 3

    © 2004-2006 – Dipl.-Ing. Karl-Heinz Dittberner (khd) – Berlin   —   Last Update: 13.08.2006 23.28 Uhr