DAS MANDAT VON BALI
- Fahrplan bis 2012:
Die UN-Konferenz auf Bali hat das Verhandlungsmandat für ein neues globales Klimaabkommen
beschlossen. Der Vertrag soll 2009 auf der Klimakonferenz in Kopenhagen abgeschlossen und in den
Folgejahren ratifiziert werden. Das Abkommen soll dann das Kyoto-Protokoll ablösen, das 2012
ausläuft. Die USA wollen sich anders als bei Kyoto an dem neuen Abkommen beteiligen. Neben dem
Klimaschutz nennt das Mandat auch die Bedeutung wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung sowie der
Armutsbekämpfung als vorrangige Aufgaben.
- Weltklimarat:
Grundlage des Mandats sind die Berichte des Weltklimarats (IPCC) zur Gefährdung des Klimasystems.
Demnach verringert eine Verzögerung beim Abbau von Treibhausgasemissionen die Chancen, die
Temperaturen noch auf einem relativ niedrigeren Niveau zu stabilisieren und damit das Risiko
schwerwiegenderer Folgen zu mindern. Es wird anerkannt, dass eine starke Senkung der globalen Emissionen
erforderlich ist, um das Ziel zu erreichen, dem Klimawandel gemäß den Empfehlungen des IPCC zu
begegnen. In einer Fußnote wird konkret auf die entsprechenden Textstellen im vierten IPCC-Bericht
verwiesen.
- Pflichten der reichen Länder:
Die Industrieländer werden zu mess- und überprüfbaren Verpflichtungen und Maßnahmen
aufgefordert, um den CO2-Ausstoß zu verringern. Dabei soll die Vergleichbarkeit unter den
Industriestaaten beachtet werden.
- Pflichten der armen Länder:
Auch die Entwicklungsländer werden zu Maßnahmen gegen den Klimawandel aufgefordert. Sie sollen
dabei von den Industriestaaten in überprüfbarer Weise technisch, finanziell und durch
Ausbildung unterstützt werden. Das Roden oder die Zerstörung von Wäldern soll wegen des
Beitrages zum Treibhauseffekt zugunsten der Bewahrung von Wäldern oder nachhaltiger Forstwirtschaft
verringert werden.
- Hilfe für arme Länder:
Durch internationale Zusammenarbeit soll für besonders betroffene Staaten die Bewältigung von
Folgen der Erderwärmung erleichtert werden. Dies gilt besonders für sehr arme Länder und
für kleine Inselstaaten sowie für Regionen in Afrika, die von Dürre betroffen sind.
- Kopenhagen 2009:
Es wird beschlossen, einen Verhandlungsprozess einzuleiten, um die Ziele der UN-Klimarahmenkonvention
auch nach 2012 umzusetzen. Der Verhandlungsprozess für das neue Abkommen soll von einer
Arbeitsgruppe koordiniert werden, die spätestens im April 2008 ihre Arbeit aufnimmt. Für das
Arbeitsprogramm sollen dem UN-Klimasekretariat bis zum 22. Februar Vorschläge eingereicht werden.
Der Vorsitz soll jährlich zwischen einem Entwicklungsland und einem Industrieland wechseln. Auf der
UN-Klimakonferenz im Dezember 2008 in Poznan (Posen) soll ein Zwischenbericht vorgelegt werden.
|