Aus der Computerwelt – Teil 8 khd
Stand:  1.10.2006   (9. Ed.)  –  File: Tech/Computer/W/elt_08.html




Hier werden einige ausgewählte und besonders interessante Zeitungsartikel und andere Texte aus der Computerwelt im Original dokumentiert und manche auch kommentiert [Ed:...]. Tipp- und Übertragungsfehler gehen zu meinen Lasten. Hier sind dokumentiert:

I n h a l t :  [01. Teil]   [02. Teil]   [03. Teil]   [04. Teil]   [05. Teil]   [06. Teil]   [07. Teil]   [08. Teil]  
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Made with Mac


I N T E R N E T   I N   D E U T S C H L A N D

Das waren die Roots: Wie das Internet nach Deutschland kam

Aus:
Heise-Newsticker, 28. April 2006, 10.08 Uhr MESZ (Internet) von DETLEF BORCHERS. [Original]

BONN (jk/c't). Das deutsche Internet kennt viele Geburtstage. Da wäre der 5. November 1986 zu nennen, als .de entstand. Oder der 1. September 1984, als die erste Internet-Mail beim ersten CSNet-Knoten in Karlsruhe eintraf. Auf den 27. April 1986 wäre wohl niemand gekommen: Das ist der Tag, an dem das Bonner Haus der Geschichte 20 Jahre später einen Termin frei hatte und einen würdigen Rahmen für die Feier abgab, die unter dem Titel "Wie das Netz nach Deutschland kam" begangen wurde.

Fünf deutsche Internet-Pioniere und der Vater des deutschen Bildschirmtext- Systems trugen gut gelaunt vor etwa 100 Veteranen (so bezeichneten sie jedenfalls die Veranstalter) ihre Erinnerungen vor: An die protokolltechnisch wilden 80er vor, als das Internet nach Deutschland sickerte; an die verrückten 90er, als sich sogar das deutsche Parlament mit der Frage beschäftigte, ob das deutsche Volk durch den OSI-Standard geschädigt wurde oder ob es mit dem amerikanischen TCP/IP Schaden erleiden wird; an die wilden 2000er, als das Netz kommerziell explodierte (T-Online ging an die Börse) und implodierte (KPNQwest meldete Insolvenz an). Gerade weil das Internet eine einzigartige Lektion über "unerwartete Konsequenzen einfacher technischer Entscheidungen" (Vint Cerf) ist, störte sich niemand am schrägen Datum.

Das deutsche Internet hat also eine Geschichte – und sie ist die Geschichte eines großen Selbstbetrugs. Wie der Geburtstags- Organisator Klaus Birkenbihl vom German Chapter der Internet Society in seinem einleitenden Vortrag ausführte, entstanden Anfang der 80er Vernetzungen unter den Forschungsinstituten, vorzugsweise gefördert von IBM, das mit seinem European Academic Research Network (EARN) eifrig darauf bedacht war, seine Rolle als Monopolist bei den Großrechnern zu schützen. Das solchermaßen auf Landkarten gezogene Netz kannte nur Knoten mit IBM-Technik.

Daneben installierte sich als Gegenkraft das Deutsche Forschungsnetz (DFN), das strikt auf Herstellerunabhängigkeit setzte und nach Wegen suchte, jenseits des Postmonopols die Rechner zu verbinden. In den ersten 3 Jahren erhielt das DFN 30 Millionen Mark und stellte ein 20-köpfiges Projektteam ein, das die Entwicklung eines offenen Standards unter dem Namen Open Systems Interconnection (OSI) betreuen sollte. Drei Jahre später, IBM stellte seine Finanzierung von EARN ein, das DFN begann die erste Testphase der OSI-Protokolle, legten Vernetzungen an den Universitäten Dortmund (später Eunet) und Karlsruhe (später Xlink) kräftig zu. Hier wurde das amerikanische Protokoll TCP/IP eingesetzt. Als nach dem Aus für EARN das EASinet von IBM als Supercomputer- Netzwerk entstand und auch das Netz der Arbeitsgemeinschaften deutscher Großforschungsinstitute, das AGFnet, gebildet wurde, setzte man auf TCP/IP, nicht ohne eine bindende Vereinbarung zu veröffentlichen, nach der die OSI-Protokolle eine wichtige Rolle für die Entwicklung des Weltforschungsnetzes sind – wenn sie denn erst einmal reif sind. "Bei Internet vs. OSI ging es wie immer um Geld, Macht und Sex", kommentierte Birkenbihl. Am Ende gewann das einfachere TCP/IP, auch wenn niemand das zugeben wollte.

Michael Rotert ergänzte als Geschäftsführer von Xlink die Internet-Geschichte um den Aspekt, wie aus den universitären Arbeitsgruppen an den Universitäten Dortmund und Karlsruhe die ersten Internet-Provider entstanden. Er machte dabei auf die ökonomischen Aspekte aufmerksam. Am Anfang kostete ein Datenvolumen von 1 GByte rund 60.000 Mark pro Monat, ein einfaches Mail-Postfach 75 Mark. Umgerechnet auf heutige Verhältnisse würde jede Spam-Mail 50 Cent kosten: "Wenn Dienste jetzt wieder kostenpflichtig werden, so ist das ein Schritt in die richtige Richtung, solche Auswüchse zu verhindern", erklärte Rotert. Nach seinen Angaben hatte die Internet-Blase so gut wie keinen Einfluss auf das kontinuierliche Wachstum des Internet. "Heute sind in Europa 450 Millionen Verdächtige im Internet aktiv, darum greifen die Staaten zur Vorratsdatenspeicherung. Diese Schnüffelei ist einfacher als normale Ermittlungsarbeit."

In weiteren Referaten ergänzten Hans Peter Dittler und Peter Streibelt die Entstehungsgeschichte des deutschen Internet um Details wie die Protokollvielfalt, die innerhalb des EARN existierte. Sabine Dolderer erzählte, wie sich das DeNIC aus bescheidenen Anfängen zu einer Genossenschaft mit 95 Beschäftigten entwickelte, die Server in aller Welt unterhält, die 1 Milliarde Zugriffe am Tag verarbeiten müssen. Für T-Online stellte Eric Danke dar, wie Bildschirmtext ab 1975 geplant und programmiert wurde, ein Rechnersystem, das eigentlich nach der Idee des Briten Sam Fedida den Fernseher zum Datenterminal umfunktionieren sollte. Bis in die 90er-Jahre krebste das System herum. Beim ersten Blick auf den Browser Mosaic im Jahre 1995 hatte Danke dann ein "Schlüsselerlebnis". Mit der kostenlosen Verteilung von 850.000 Internet-CDs erzielte T-Online dann den Durchbruch und gewann innerhalb kürzester Zeit 3,3 Millionen Teilnehmer. Heute ist man nach Danke mit 12 Millionen der größte deutsche Anbieter und nimmt mit VoIP, "dem Abwandern der Sprache ins Netz", der Mutter Telekom die Kunden weg.

Insgesamt litt die Geburtstagsveranstaltung darunter, dass neben den Universitätsabkömmlingen und T-Online als Hauptsponsor dieser Bonner Geburtstagsfeier die Alternativen nicht anwesend waren. Damit sind nicht nur Compuserve und AOL gemeint, damals zwei separate Firmen. Sowohl die Aktivisten des Fidonet wie die rührigen Internet-Unternehmer der ersten Stunde, etwa wie der unermüdliche Günther Leue und sein Geonet mitsamt der Chalisti- Ecke des Chaos Computer Clubs waren bei dieser Geburtstagsfeier nicht eingeladen. Aber das deutsche Internet hat, wie das Internet überhaupt, noch viele Geburtstage.

Siehe dazu auch:



Mac kontra PC: Die neue Freiheit mit Windows, Linux und Mac OS X

Aus:
Heise-Newsticker, 29. April 2006, 15.42 Uhr MESZ (Mac vs. PC). [Original]

HANNOVER (jk/c't). Schicker waren sie ja schon immer, die PCs mit dem angebissenen Apfel, aber wegen Mac OS nicht jedermanns Sache. Doch seit Apple auf Intel-Prozessoren setzt und auch ganz offiziell mit Apples Segen und der Software Boot Camp Windows auf den Intel-Macs installiert werden kann, dürften Apples Rechner auch für eingefleischte Wintel-Jünger interessant sein – nicht zuletzt wegen des guten Wurfs, der Apple, betrachtet man sich die Ergebnisse der c't-Tests, mit der Hardware der Intel-Macs gelungen ist.

Im c't-Prüfstand in der neuen Ausgabe 10/06 stellten sich Mac mini, iMac und MacBook Pro dem Vergleich mit klassischer PC-Hardware. In diesen neuen Apple-Systemen mit Intel-CPUs arbeitet nicht irgendeine x86-CPU, sondern Intels modernster Mobil-Prozessor (Core Duo und Core Solo) – und das Monate, bevor dieser den Weg in Systeme der üblichen Verdächtigen wie Dell, Hewlett-Packard oder Fujitsu-Siemens fand. Zudem lieferte Intel Apple nicht nur den leistungsstarken Prozessor mit Doppelkern-Technik, sondern gleich ein komplettes Paket aus Stromspar-CPU, Chipsatz und nicht zuletzt jeder Menge erprobtem und über die Jahre gereiftem Know-how.

Zusammen mit dem anerkannt guten Gefühl von Apple für zeitgemäßes Design entstanden so PCs quasi aus einem Guss – mit leiser und stromsparender Technik sowie durchweg ansprechendem Äußeren, egal ob sie nun Mac mini, iMac oder MacBook heißen, schreibt c't zu dem Vergleichstest zwischen den Intel-Macs und Systemen normaler PC-Hersteller. Auch bei den Leistungsdaten können sich die Apple-Rechner nach den Ergebnissen der c't-Benchmarks gegenüber Systemen aus dem klassischen Wintel-Lager sehen lassen.

Die Kombination aus edlem Design und einem beinahe unerschöpflichen Software-Reservoir aus der Mac-, Windows- sowie Linux-Welt bietet zudem kein anderes System. Neben der Apple-Software Boot Camp, die die Installation von Windows XP neben Mac OS X auf den Intel-Macs ermöglicht, lassen sich mit Parallels Workstation Mac-OS- und Windows-Programme auch nebeneinander auf einem Mac-Rechner starten.

Ist der Mac also jetzt der bessere PC? "Eines steht in jedem Fall fest: Apple führt bereits mit der ersten Generation seiner x86-Macs die alteingesesenen PC-Hersteller trefflich vor. Die Rechner des x86-Newcomers sind schick, leise, stromsparend und grundsolide aufgebaut. Diese Kombination erreicht bislang keines der seit Jahren in diesem Markt tätigen Unternehmen", schreibt c't im Fazit des Vergleichstests von Intel-Macs mit herkömmlicher PC-Hardware.

Mac-Anwender, die sich Windows installieren, müssen sich allerdings mehr um die Sicherheit ihres Rechners kümmern. Bisher blieben Macs von Angriffen weitestgehend verschont. Wer Windows auf den Intel-Macs nutzt, kommt wie alle anderen Windows-Nutzer auch um eine Firewall und Virenschutz-Software nicht herum. Vor allem aber muss man etwas vorsichtiger sein, zum Beispiel beim Umgang mit Datei-Anhängen.

Details zu den Vergleichstests zwischen Intel-Macs und Hardware normaler PC-Hersteller, Benchmarkergebnisse und Know-how zum Betrieb von Windows und Linux auf Intel-Macs bringt die neue Ausgabe von c't im Schwerpunkt "Mac – der bessere PC":



S O F T W A R E - P A T E N T E

Monopolschutz auf Speicherplatz-Sparen wird "Softwarepatent des Monats"

Aus:
Heise-Newsticker, 3. Mai 2006, 8.59 Uhr MESZ (Software-Patente) von STEFAN KREMPL. [Original]

MÜNCHEN (jk/c't). Im April hat sich bei der Wahl des gefährlichsten Schutzanspruchs des Europäischen Patentamtes (EPA) ein Patent auf die bessere Speicherplatzverwaltung für eine Folge numerischer Werte der Techem AG durchgesetzt. Der Eschborner Dienstleister für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft hat mit dem ihm erteilten Monopolschutz für ein Verfahren zur "Einsparung von Speicherplatz" die Kür zum "Softwarepatent des Monats" der Plattform NoSoftwarepatents-Award gewonnen. 1779 Surfer und damit 50,3 Prozent der Teilnehmer votierten für das gewerbliche Schutzrecht, das Ansprüche wie zum "Suchen auf Landkarten" von Microsoft oder zur "graphischen Darstellung von Herzfrequenzen" von LMS Medical Systems hinter sich ließ. Das Techem-Patent ist nun gemeinsam mit dem Gewinner des Vormonats von Philips Aspirant auf das im Herbst zu bestimmende "Softwarepatent des Jahres".

Für die Initiatoren der Informationskampagne, zu denen 1&1 und GMX zählen, zeigt das ausgewählte Patent "mustergültig die Probleme auf, die mit der seit vielen Jahren üblichen Vergabe von Softwarepatenten einhergehen". Die Ansprüche würden sich auf einen Algorithmus zur Skalierung von Zahlen beziehen, den "Informatik- Studenten normalerweise im zweiten Semester kennenlernen". An der Trivialität des geschützten Verfahrens ändere wenig, dass es auf die Anwendung in "Verbrauchserfassungsgeräten" eingeschränkt sei. Aber höchstens so sei erklärbar, dass die Prüfer im Patentamt den Algorithmus zum Teilen und Runden einer Zahlenansammlung trotz des Verbots zum Schutz von Programmen zur Datenverarbeitung "als solchen" im Europäischen Patentübereinkommen für patentierbar befunden hätten.

Techem hat das Patent nach eigenen Angaben zur Selbstverteidigung beantragt. Für die Firma hatte sich angesichts der weit gehenden Patentierungspraxis des EPA einem Sprecher zufolge die Frage gestellt: "Was passiert, wenn wir bestimmte Verfahren, die für unsere Geschäftstätigkeit wichtig sind, nicht patentieren lassen? Dann würden wir aufgrund des überschaubaren Marktes, in dem wir uns bewegen, ein erhebliches Risiko eingehen, dass uns ein Wettbewerber zuvorkommt, und dass wir selbst von der Nutzung eines Verfahrens ausgeschlossen sind." Sein Haus setze das Verfahren dafür ein, um bei rund 7 Millionen installierten Verbrauchserfassungsgeräten für Wärme und Wasser die relevanten Zahlenfolgen an mobile Datenempfänger zu funken.

Selbst Patentanwälte wie Michael Wolf sehen von dem Schutzanspruch eine große Bedrohung für andere Marktakteure ausgehen. "Wahrhaft problematisch" ist nach Ansicht des Experten, "dass Dritte jedenfalls wegen des Schutzbereichs des Patents verunsichert sein könnten". Da der Kern der "patentgemäßen Lehre" die mathematische Transformation betrifft, sei auch anhand der komplexen Beschreibung anzunehmen, dass die Formel selbst geschützt sei. Wieder einmal sei zur Abgrenzung gegenüber einer so genannten reinen "Software-Erfindung" offensichtlich ein "technischer Effekt" zur Begründung der Patentfähigkeit herangezogen worden.

Ähnlich betrachtet die Sache Andreas Neumann, Mitarbeiter am Zentrum für Europäische Integrationsforschung an der Universität Bonn. "Dass ein solches Verfahren speziell für den Bereich der Verbrauchserfassungsgeräte patentiert ist, obwohl es zu diesem keinen spezifischen Bezug aufweist, wird kaum ein Programmentwickler ernsthaft in Betracht ziehen. Die Gefahr, dieses Patent versehentlich zu verletzen, ist damit besonders groß", fürchtet der Spezialist für Telekommunikationsrecht. Eine unwissentliche Patentverletzung würde nicht vor den wirtschaftlichen Konsequenzen schützen, wenn für eine Software zur Verbrauchserfassung plötzlich horrende Lizenzgebühren gefordert werden. Kleine und mittlere Unternehmen, die im Bereich der Softwareentwicklung tätig sind, würden "durch die allgegenwärtige Gefahr einer Patentverletzung letzten Endes mit einem erheblichen Rechercheaufwand belastet".

Joachim Henkel, Professor für Technologie- und Innovationsmanagement in München, kann bei dem Patent ebenfalls keinen "erfinderischen Schritt" erkennen. Die Folgen der Gewährung vergleichbarer Schutzansprüche seien "geringerer Wettbewerb, höhere Preise für Konsumenten, Rechtsunsicherheit und Aufwand für Rechtsstreitigkeiten". Es komme zu einem "Rüstungswettlauf" mit immer mehr Patenten. Auch der Patentanwalt Wolf mahnt daher, "die Grenzen der Patentierbarkeit noch klarer und eindeutiger als bisher zu definieren".

Die Aufklärungskampagne geht mit 5 neuen Kandidaten für Mai in die nächste Runde. Interessierte Surfer haben dieses Mal die Wahl etwa zwischen einem Microsoft-Patent auf die Programmfunktion "Rückgängigmachen/Wiederholen", einem Anspruch von Lucent auf das Versenden von E-Mails mit multimedialen Anhängen oder einem Sun Microsystems gewährten Schutzrecht auf ein Verfahren zum Einschalten eines Computers über ein Netzwerk.

Zu den Auseinandersetzungen um Softwarepatente unter anderem in Europa und um die die EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit "computer-implementierter Erfindungen" siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den aktuellen Meldungen): [Der Streit über Software-Patente].



OpenDocument Format als ISO-Standard anerkannt

Aus:
Heise-Newsticker, 3. Mai 2006, 18.26 Uhr MESZ (OpenDoc). [Original]

USA (anw/c't). Die International Organization for Standardization (ISO) hat das OpenDocument Format (ODF) als Standard anerkannt. Das teilt die Interessenvereinigung OpenDocument Format Alliance (ODF Alliance) mit (PDF-Datei). Das Format wurde von OpenOffice.org entwickelt und der Organization for the Advancement of Structured Information Standards (OASIS) übergeben. Diese hatte das ODF im Mai 2005 offiziell anerkannt.

Die OASIS hat in OpenDocument auf der Basis des Dateiformats für OpenOffice Definitionen festgelegt, mit der sich Dateien aus Officepaketen zwischen unterschiedlichen Softwaresystemen und Plattformen problemlos austauschen lassen sollen. Im Gegensatz zu Microsoft, das auf Office Open XML setzt, wird das Format von OpenOffice 2.0 und von StarOffice 8, aber auch von KOffice, Textmaker 2005 oder AbiWord unterstützt.

In dem US-Bundesstaat Massachusetts sollen öffentliche Institutionen künftig das OpenDocument-Format bevorzugen. Allerdings gab es dort Diskussionen darum, ob Microsoft mit seinem Open XML die Vorschriften über die Verwendung bestimmter Dokumentenformate doch noch erfüllen kann. Die EU-Kommission unterstützt ebenfalls das OpenDocument Format und hatte der OASIS dazu geraten, es bei der ISO einzureichen. Vor diesem Hintergrund sieht die ODF Alliance nun Rückenwind für ihr Format besonders in Europa, wo die ISO-Standards starke Berücksichtigung finden würden.

Microsoft hingegen eröffnete im März sein Open-XML-Entwicklerforum, zu dem Apple, Intel und Toshiba zählen. Im Dezember 2005 leitete die ECMA den Standardisierungsprozess für Open XML ein und setzte sich damit über Vorbehalte etwa der Computer & Communications Industry Association CCIA hinweg. Diese hatte in einem offenen Brief vor den Vorschlägen Microsofts für den Standardisierungsprozess gewarnt, da sie dessen Kontrolle über Open XML letztlich nicht ausschlössen. Die Redmonder wollen sich das Recht vorbehalten, Änderungen an der Formatdefinition und neue Funktionen für die Nutzung unter seiner Officesuite einzuführen – ein Mangel, der dem OpenDocument-Standard nicht anhaftet.



Erster Schritt zur Standardisierung der Quantenkryptographie

Aus: DPA-Meldung, 12. Mai 2006, 19.38 Uhr MESZ (Quanten-Technik). [
Original]

TOKIO (dpa). Laut Mitteilung von NEC und Mitsubishi ist es den beiden japanischen Unternehmen mit Unterstützung der Universität Tokio gelungen, ihre unterschiedlichen Quantenkryptographie-Techniken so miteinander zu verbinden, dass zwischen ihnen verschlüsselte Daten ausgetauscht werden können. Das staatliche National Institute of Information and Communication in Tokio (NICT) hat die Entwicklung gefördert.

Der Name Quantenkryptographie ist ein wenig irreführend, denn es geht dabei nicht um kryptographische Verfahren im eigentlichen Sinne, sondern um die gesicherte Schlüsselverteilung auf der Basis von quantenmechanischen Effekten. Um die beiden eigentlich inkompatiblen Systeme miteinander kommunizieren zu lassen, schalteten die Forscher eine Vermittlungsstation dazwischen. Diese besteht aus einem PC, der unmittelbar mit einem quantenkryptographischen Gerät sowohl von NEC als auch von Mitsubishi verbunden ist. Jedes dieser Geräte kann außerdem mit einem bis zu 100 Kilometer entfernten Gerät seiner Art, an dem jeweils ein Anwender-PC angeschlossen ist, quantenkryptographisch verschlüsselte Informationen austauschen. Ein im Center-PC erzeugter Schlüssel kann dann über diese beiden Strecken jeweils in der firmenspezifischen Weise verschlüsselt an die Anwender-PCs geschickt werden. Beide verfügen danach über den gleichen Schlüssel, mit dessen Hilfe sie sicher Daten austauschen können.

Die Projektbeteiligten erhoffen sich von ihrem neuen Interface einen Fortschritt in Richtung Marktreife der Quantenkryptographie, die bis jetzt noch kaum kommerzielle Anwendung findet, und glauben, dass ihr System die Grundlage für die nächste Generation sicherer Netzwerke sein könnte. Beide Firmen hoffen, dass es hiermit bis in etwa 5 Jahren möglich sein wird, quantenkryptographische Netzwerke zu realisieren.



Britisches Innenministerium will die Herausgabe von Krypto-Schlüsseln erzwingen

Aus:
Heise-Newsticker, 18. Mai 2006, 20.39 Uhr MESZ (Schnüffelei). [Original]

LONDON (cr/c't). Das Britische Home Office drängt im Parlament auf die Umsetzung des im Jahr 2000 erlassenen Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA). Strafverfolgungsbehörden sollen dadurch die Herausgabe von Passwörtern und Krypto-Schlüsseln unter Androhung von bis zu zweijährigen Haftstrafen erzwingen können. Begründet wird die Forderung nach einem Bericht des Online-Magazins ZDNews UK mit der zunehmenden Verbreitung von Festplattenverschlüsselung, insbesondere als Standard- Feature künftiger Betriebssysteme. Ermittlungen könnten dadurch erschwert werden, dass Verdächtige die Codes für verschlüsselte Daten auf beschlagnahmten Computern nicht herausgeben oder vorgeben, notwendige Passwörter vergessen zu haben.

Gegner des Entwurfs halten dem entgegen, dass eine Offenbarungspflicht für Schlüssel insbesondere große Kreditinstitute aus dem Land vertreiben könnte, da sich damit sämtliche angesammelten Bankverkehrsdaten entschlüsseln ließen. Statt einer Pflicht zur Herausgabe von Schlüsseln schlagen sie eine Pflicht zur Entschlüsselung vor. Auch damit wäre der Zugriff auf verschlüsselte Daten durchsetzbar, ohne die Vertraulichkeit sämtlicher mit Schlüsseln gesicherter Daten zu unterwandern.

Doch das britische Gesetzesvorhaben hätte in beiden Fällen eine wesentliche Schwäche. Viele gängige Verschlüsselungsprodukte wie TrueCrypt und LUKS arbeiten nicht mehr mit einzelnen Dateien, sondern mit so genannten Containern. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um reservierte Bereiche einer Festplatte, in denen Daten verschlüsselt abgelegt werden. Ein solcher Container wird bei seiner Erstellung in der Regel mit Zufallsdaten gefüllt. Da sich verschlüsselte Daten prinzipiell nicht von Zufallszahlen unterscheiden lassen, kann man nicht zweifelsfrei beweisen, dass sich in einem ungenutzten Bereich eines Containers ein weiterer Container befindet, sofern man nicht auch über den zweiten Schlüssel verfügt.

Dieses als "Plausible Deniability", also glaubhafte Abstreitbarkeit, bezeichnete Prinzip ist eine beworbene Eigenschaft vieler Verschlüsselungsprodukte. Selbst wenn ein Verdächtiger den Schlüssel zu einem äußeren Container offenbart, um einer Strafe zu entgehen, kann er stets die Existenz eines versteckten inneren Containers abstreiten. Die einzige Lösung des Problems besteht darin, Verschlüsselung ganz zu verbieten, wie es auch hierzulande bereits diskutiert wurde. Die meisten Gesetzgeber nehmen jedoch von einem solchen Vorhaben Abstand, da aus Sicht der Bevölkerung und Industrie die Vorteile der Verschlüsselung die Nachteile bei Weitem überwiegen.



Die Rückkehr des Magnetbandes

Kassetten speichern Tausende von Gigabytes.

Aus:
Der Tagesspiegel, Berlin, 22. Mai 2006, Seite ?? (Wissen + Forschen). [Original]

SAN JOSÉ/USA (wsa). Kleine Datenkarten für Digitalkameras haben die Gigabyte- Hürde genommen, schnell rotierende Festplatten merken sich mehr als das Hundertfache. Doch viel günstigere Massenspeicher für voluminöse Datenbanken bieten immer noch Magnetbänder. Amerikanische Wissenschaftler erreichten nun für diese Bandspeichersysteme einen neuen Dichterekord von knapp einem Gigabyte pro Quadratzoll. Schon in 5 Jahren sollen so Bandkassetten mit 8.000 Gigabyte Speichervolumen das Überleben dieser vermeintlich antiquierten Technologie gewährleisten.

„Höhere Datendichte und Kassettenkapazität bewirken, dass das Magnetband die kosteneffektivste Form der Datenspeicherung bleibt“, sagt Cindy Grossmann vom Elektronikkonzern IBM. Der Speicherrekord mit exakt 6,67 Gigabyte pro Quadratzoll konnte von Forschern am IBM Almaden Research Center in San Jose aufgestellt werden. In Kooperation mit der japanischen Fuji Photo Film nutzten sie ein zweifach-beschichtetes Magnetband. Dieses besteht aus einem Barium-Ferrit-Magnetmedium, das hochdichte Datenaufzeichung ermöglicht, ohne teure Metallbeschichtungen aufdampfen zu müssen. Parallel erhöhten die Forscher die Empfindlichkeit der Schreib- und Leseköpfe, die den 1988 am Forschungszentrum Jülich von Peter Grünberg entdeckten Riesenmagnetowiderstand ausnutzen.

Nur halb so groß wie eine VHS-Videokassette, sollen die neuen Kassetten die Kapazität heutiger Magnetbandspeicher um das Zwanzigfache erhöhen können. Jede Einheit kann sich dann etwa 8 Terabyte – das entspricht der Textmenge in 8 Millionen Büchern – merken. Ein entsprechendes Bücherregal hätte eine Länge von mehr als 100 Kilometern. Nachteil der Magnetbandspeicher ist allerdings die träge Zugriffszeit. Daher sind ihre Anwendungen auf Archive und Back-up-Systeme beschränkt, deren Daten nicht allzu häufig abgefragt werden müssen. Da diese Magnetbänder aber bis zu zehnmal günstiger zu produzieren sind als Festplatten mit der gleichen Speicherkapazität, werden sie wahrscheinlich diesen Nischenmarkt noch Jahre bestimmen.



M I C R O S O F T

Update prüft Echtheit deutschsprachiger Windows-XP-Systeme

Aus:
Heise-Newsticker, 31. Mai 2006, 16.54 Uhr MESZ (Windows). [Original]

REDMOND (kav/c't). Nunmehr installieren auch deutschsprachige Windows-XP-Systeme ein automatisches Update, das kontrolliert, ob Windows mit einem legitimen Produktschlüssel installiert wurde. Windows-Systeme, die diese Prüfung nicht bestehen, zeigen bei jedem Start fortan den Warndialog "Diese Kopie ist keine Originalversion", der den Systemstart solange blockiert, bis ihn jemand wegklickt. Nach der Anmeldung am mutmaßlich illegalen XP nörgelt ein neues Tray-Icon mit Sprechblasen und fordert den Anwender auf, eine legitime Kopie zu erwerben.

Microsoft bezeichnet die neue WGA-Prüfung in seiner Pressemitteilung als freiwillig. Tatsächlich dürften die meisten Anwender den umfangreichen EULA-Dialog, der nach dem automatischen Download der neuen WGA-Software erscheint, gewohnheitsmäßig absegnen. Die Funktion des Tools ist hier nur im Kleingedruckten beschrieben. Microsoft betont, die Prüfung solle in erster Linie Kunden informieren, die ohne ihr Wissen mit einer gefälschten Windowskopie arbeiten.

Weitere Details zum Update Windows Genuine Advantage Notifications finden sich in Microsofts Knowledgebase. Die Produktkey-Überprüfung lässt sich auch manuell durchführen – einzelne Leser berichteten c't, dass XP-Versionen, die bei seriösen Händlern zusammen mit einem PC erworben wurden, nach dem jüngsten Systemupdate als illegitim bemängelt wurden, während die manuelle Überprüfung per Webinterface keine Probleme fand. Die verschärfte WGA-Prüfung hatte Microsoft bereits im April für die englischsprachigen Windows-XP-Systeme per Auto-Update ausgeliefert.



S O F T W A R E - Q U A L I T Ä T

Hartz IV-Software: 28 Millionen Euro Schaden

Aus:
Heise-Newsticker, 2. Juni 2006, 18.59 Uhr MESZ (T-Systems) von DETLEF BORCHERS. [Original]

BERLIN (pmz/c't). Die Bundesregierung schätzt den Schaden, der durch die fehlerhaft von der Firma T-Systems programmierte Software A2LL bei der Bearbeitung des Arbeitslosengeld II (ALG II) entstanden ist, auf 28 Millionen Euro. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Politikerin Brigitte Pothmer hervor, die der Redaktion vorliegt. In der veranschlagten Schadenssumme sind nicht die zuviel gezahlten Beträge enthalten, die durch einen Softwarefehler von der Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Krankenkassen überwiesen wurden.

Der Schadenssumme steht eine vertragliche Schadensersatzbegrenzung auf 5 Millionen Euro gegenüber. Dazu heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage: "Der mit den Verdingungsunterlagen versandte ursprüngliche Vertragsentwurf der BA sah keine Haftungsbegrenzung für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln vor. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen erklärte sich der einzige verbleibende Bieter T-Systems zu einem Vertragsabschluss mit unbegrenzter Haftung jedoch nicht bereit, weil dies nicht marktüblich sei."

Ausgehend von einem geschätzten Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro wurde daraufhin die Vertragsstrafe auf 5 Millionen Euro beschränkt. Der Kleinen Anfrage zufolge erhielt T-Systems bislang brutto 15.691.760 Euro für die webbasierte Software A2LL sowie 32.738.448 Euro für den Betrieb des A2LL-Helpdesk. Für zwischenzeitlich in Auftrag gegebene Change Requests beläuft sich die Rechnung auf 224.408 Euro, von denen die Bundesagentur jedoch nur 144.608 Euro bezahlt hat, weil T-Systems die Aufträge fehlerhaft bearbeitete. BA und Bundesregierung gehen davon aus, dass die Software zum nächsten Release-Wechsel am 1. Juli fehlerfrei arbeiten werde, heißt es in dem Dokument, das auch folgende Passage enthält: "Eine Abnahme der geschuldeten Werkleistung 'Software A2LL' ist angesichts fehlender Funktionalitäten sowie gravierender Mängel noch nicht erfolgt." Die Software sollte laut Vertrag am 1. April 2004 fertiggestellt sein.

Derzeit arbeite A2LL mit 82 Umgehungslösungen, größtenteils kleinen Programmen, die Fehler der webbasierten Software ausbügeln. Das sei ein Fortschritt gegenüber usprünglich gezählten 146 Umgehungslösungen. "Allerdings können die Umgehungslösungen nicht kontinuierlich reduziert werden, sondern es kommen auch neue hinzu." Beispielhaft nennt die Bundesregierung die zum 1. Oktober 2005 beschlossene neue Freibetragsregelung, mit der A2LL nicht klar kommt. Die entwickelte Umgehungslösung koste den Sachbearbeiter pro Einzelfall 10 Minuten. Auf die Anfrage der Grünen-Politikerin, ob Alternativen zu A2LL gesucht werden, heißt es in der Antwort:

"Die BA als Verantwortliche prüft derzeit 3 Lösungsmöglichkeiten, mit denen die jetzige Software-Basis abgelöst und durch ein fachlich und technisch dauerhaft tragfähiges und entwicklungsfähiges IT-Verfahren ersetzt werden kann. Eine Mischform zwischen diesen Alternativen wurde aus Kosten- und Zeitgründen ausgeschlossen."

Über die Kosten dieser Alternativen könne man keine Angaben machen. Nach Einschätzung der Bundesregierung würden etwaige Alternativlösungen zu A2LL frühestens in zweieinhalb Jahren zur Verfügung stehen. Die von den Optionskommunen benutzte Software verschiedener Anbieter wird sehr skeptisch beurteilt. Bundesregierung wie Bundesagentur lehnten es derzeit ab, dass die ARGEn A2LL absetzen und mit einer Software wie die der Optionskommunen arbeiten, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage. [Heise-Links zur A2LL-Software]



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