Thermometer-Siedlung in Berlin-Lichterfelde – Teil 10 khd
Stand:  28.3.2008   (4. Ed.)  –  File: ThS/Thermometer-Siedlung_10.html




Auf diesen Seiten soll im Internet von mir nach und nach ausgewähltes Archiv- Material zu Problemen in und um die Thermometer- Siedlung in Lichterfelde-Süd – einer Anfang der 70er-Jahre gebauten Hochhaussiedlung am südlichen Stadtrand Berlins – dokumentiert werden. Ab 2005 wurden hier auch Artikel aufgenommen, die zur Beurteilung des immer deutlicher werdenden mieterfeindlichen Geschäftsgebarens des neuen, soziologisch ahnungslosen GSW-Eigners – des Finanz- Investors Cerberus – relevant sind. [Intro]

Die vor allem in den Tabellen angegebenen „???“ bzw. „xxx“ bedeuten, daß die Fakten derzeit nicht recherchierbar waren. Hier sind zunächst dokumentiert und manches auch kommentiert [Ed:...]:

I n h a l t :             2008           [ Übersicht 1970–2007 ]

Zur Leitseite khd-Page


H E U S C H R E C K E N   A T   W O R K

GSW-Mieter sollen selber streichen

Wohnungsunternehmen will Miet-Verträge ändern.

Aus:
Der Tagesspiegel, Berlin, 26. März 2008, Seite 8 (Berlin) von MATTHIAS OLOEW. [Original=art270,2500617]

H I N T E R G R U N D

Wer ist für
Schönheitreparaturen zuständig?

In Deutschland ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eindeutig geregelt. Da es aber Vertragsfreiheit gibt, werden diese mieterfreundlichen Vorschriften von Vermietern immer wieder in Mietverträgen ausgehebelt.

Nach den gesetzlichen BGB-Vorschriften ist der Vermieter für die Durchführung von Schönheits- reparaturen zuständig. Der Vermieter muß sie ausführen, da er nach § 536 BGB verpflichtet ist, das Mietobjekt in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Der Mieter hat nach § 538 BGB die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführte ‚Abwohnung‘ nicht zu vertreten. Die für die Arbeiten anfallenden Kosten sind bereits mit der Miete abgegolten.

In der letzten Zeit wurden aber nun vom Bundes- gerichtshof (BGH) manche von Vermietern eingeführten mieterunfreundlichen Klauseln in Mietverträgen gekippt. Es kommt aber auf den genauen Wortlaut der Klauseln im Vertrag an, ob Schönheitsreparatur-Klauseln wirksam oder unwirksam sind. Nur ein Fachmann kann das klären. (khd)

BERLIN (Tsp). Alle Mieter der
GSW erhalten in den nächsten Tagen Post. Darin schlägt das Wohnungsbauunternehmen vor, die Klauseln der gültigen Mietverträge zu ändern – durch einen einfachen [Ed: aber folgenschweren] Passus: "Der Mieter trägt die Schönheitsreparaturen." Damit will sich das Unternehmen der Verantwortung für geweißte Wände, intakte Fußböden und lackierte Türzargen entledigen. Der Berliner Mieterverein rät jedoch, die Klausel nicht zu unterschreiben. "Dafür besteht aus Sicht der Mieter überhaupt keine Veranlassung", erklärt dessen stellvertretender Hauptgeschäftsführer Reiner Wild.

Die GSW argumentiert mit dem großen Verwaltungsaufwand und den ständigen Streitigkeiten um die Schönheitsreparaturen, die immer häufiger auch vor Gericht ausgetragen werden. Nach Unternehmensangaben wird jeder fünfte Prozess im Mietrecht um diese Frage geführt. Die Prozesse landen oft beim Bundesgerichtshof (BGH). Mal entschieden die Kammern zugunsten des Vermieters, dann wieder für den Mieter. Vor der GSW schrieben schon diverse Wohnungsbaugenossenschaften ihren Mietern, um ähnliche Klauseln zu erreichen.

Ein weiteres Urteil zum Thema Schönheitsreparaturen steht beim BGH zur Entscheidung an. Darin geht es nach Angaben des Mietervereins um die Frage, inwieweit Schönheitsreparaturen auf die Miete aufgeschlagen werden dürfen und vor allem in welcher Höhe. Dieses Urteil sollten die GSW-Mieter auf jeden Fall abwarten, rät Mietervertreter Wild: "Zu welchen Gunsten das Gericht entscheidet ist zwar nicht klar, die GSW möchte offenbar aber vorher eine wasserdichte vermieterfreundliche Lösung."

Die GSW wirbt hingegen in ihrer Kundenzeitschrift dafür, die Vereinbarung zu unterschreiben. Andernfalls müsse der Vermieter renovieren und die Kosten über die Miete berechnen. Die Folge: "Das geht nur per Mieterhöhung." Reiner Wild ist bei dieser kurzen Formel skeptisch. Entscheide der BGH zugunsten der Mieter, dürfe die GSW die Kosten nicht auf die Miete anrechnen. Die rund 60.000 Wohnungen der ehemaligen landeseigenen GSW wurden 2004 privatisiert.



Abteilungen und Rubriken des „khd-research.net“
  • Bahn – Probleme mit der Bahn
  • BGB – Berlins Banken-Skandal
  • Bln – Reports aus Berlin
  • BSE – Zum Rinderwahnsinn
  • CJD – BSE beim Menschen
  • Computer – Welt der Computer
  • Energie – Energie-Probleme
  • EUR – Infos zum Euro (Teuro)
  • Food – Nahrungs-Probleme
  • Heimat – Impressionen
  • khd – Homepage von khd
  • khd-research – Homepage
  • Klima – Zum Klimawandel
  • LifeSci – Life Sciences
  • Math – Mathemat. Werkzeuge
  • Med – Medizin kontrovers
  • Media – Medien-Links (Europa)
  • My_Lisa – Link-Sammlungen
  • Nat – Das ist Natur/Nature!
  • NT-Abk – Nachrichten-Technik
  • PBug – Infos zum Pentium-Bug
  • Politik – Unlautere Politik
  • Site-map – Alle Seiten
  • Technik – Einiges zur Technik
  • ThS – Thermometer-Siedlung
  • TK – TK-Themen
  • t-off – Archiv-Magazin der TK
  • Wnotes – Publiz. „wdv-notes“
  • Die "BSE-Page" und "t-off" sind viel beachtete Publikationen des „khd-research.net

      Zum Teil 11

    © 2008-2008  – Dipl.-Ing. Karl-Heinz Dittberner (khd) – Berlin   —   Last Update: 28.03.2008 21.02 Uhr